steuer bei waldverkauf?

1 Antwort

Wenn ein Steuertatbestand erfüllt ist, dann ja.

Wahrscheinlich aber eher nicht, denn auf Erlöse zahlt man höchstens Umsatzsteuer, und die Lieferung von Grundstücken ist umsatzsteuerbefreit (allerdings mit Option zu Besteuerung in bestimmten Fällen).

Bei anderen Steuerarten kommt es eben drauf an, aber da ist der Steuergegenstand nicht der Erlös, sondern je nach Steuer der Gegenwert oder der Gewinn aus dem Verkauf.