Müssen ehemalige Pflegekinder Bafög zurückerstatten?
Ich war bis vor einem halben Jahr in der Jugendhilfe. Zur Zeit bin ich im Anerkennungjahr. Jetzt bekam ich ein Schreiben von der Bafögstelle , ich soll das Bafög, welches ans Jugendamt ging, zurückzahlen
2 Antworten
Mit welcher Begründung solltest Du jetzt einen solche Leistung erstatten, nachdem sie vermutlich nicht einmal an Dich ausgezahlt wurde..... und auch wie bei Otto-Normal Auszubildender zur Deckung Deines Lebensunterhaltes verwendet wurde. Außerdem weshalb sollten Leistungen nach Jugendhilferecht vorrangig vor dieser Transferleistung rangieren?
Ich kann Dir im Falle X nur raten Dir dringlich juristische Hilfe zu suchen :
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ehemalige Pflegekinder hinsichtlich der BAFöG-Rückzahlung anders behandelt werden. Die Mittel wurden doch, wie bei jedem anderen BAFöG-Empfänger auch, für Deinen Lebensunterhalt verwendet.