Müssen ehemalige Pflegekinder Bafög zurückerstatten?

2 Antworten

Mit welcher Begründung solltest Du jetzt einen solche Leistung erstatten, nachdem sie vermutlich nicht einmal an Dich ausgezahlt wurde..... und auch wie bei Otto-Normal Auszubildender zur Deckung Deines Lebensunterhaltes verwendet wurde. Außerdem weshalb sollten Leistungen nach Jugendhilferecht vorrangig vor dieser Transferleistung rangieren?

Ich kann Dir im Falle X nur raten Dir dringlich juristische Hilfe zu suchen :

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ehemalige Pflegekinder hinsichtlich der BAFöG-Rückzahlung anders behandelt werden. Die Mittel wurden doch, wie bei jedem anderen BAFöG-Empfänger auch, für Deinen Lebensunterhalt verwendet.