Mietkautionskonto auf Name des Vermieters - wie ist das mit Zinsertragssteuern?
Wenn ein Vermieter das Mietkautionskonto unbedingt auf seinen Namen eröffnen will, wie ist das dann wenn er Steuern für die Zinsen auf das Konto bezahlt. Ist ja nicht sein Geld, sondern meines. Bei mir würde der Freibetrag reichen, dass keine Steuern anfallen. Aber mein vermieter ist vermögend. Zahle ich dann "seine" Steuern oder wie läuft das?
2 Antworten
Das kann der Vermieter, aber das Finanzamt holt sich die Kapitalertragssteuer von ihm, die darf er ohne weiteres übrigens nicht auf dich abwälzen.
Ist zwar lange her, aber das ist absoluter Schwachsinn, was du schreibst. Natürlich darf der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen mit dem Vermerk "Mietkaution Müller".
Schau hier in meiner Antwort: http://www.finanzfrage.net/frage/unterliegen-zinsen-auf-einem-mietkautionskonto-der-abgeltungssteuer
Das kann der Mieter nicht. Stellt strafrechtlich eine Veruntreung der Mietkaution dar. Beachte den Unterschied zwischen Besitzrechte und Eigentumsrechte. Der Vermieter darf die Mietkaution in Besitz nehmen, sie ist aber nicht sein Eigentum. Zahlt der Vermieter die Mietkaution auf ein Konto ein, welches auf sinen Namen lautet so wird er Eigentümer des Geldes. Er veruntreut diesbezüglich das Eigentum des Mieters Die Mietkaution muss analog des BGB auf ein Sparkonto gezahlt werden, dass auf den Namen des Mieters lautet. Es ist bei der Bank als Mietkautionkonto zu kennzeichnen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Es handelt sich dabei grundsätzlich um ein Sparbuch. Der Vermieter kann nur verlangen, dass im das Sparbuch aus gehändigt wird als zusätzliche Sicherheit. Der Fall ist eindeutig Sache der örtlichen Staatsanwaltschaft.