Mein Freund hat sich getrennt. Er zahlt mich aus der gemeinsamen Eigentumswohnung aus. Wieviel steht mir zu?
Mein Freund und ich haben vor 3 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Jeder steht zu 50% im Grundbuch und wir haben auch die Einrichtungs- und Vertragskosten immer 50/50 geteilt. Jeder von uns hat anfangs ein Eigenkapital von EUR 18.000,-- auf das Gemeinschaftskonto überwiesen. Zusätzlich haben wir einen etwas höheren Kredit für den Kauf von Möbeln aufgenommen.
Ich werde aus der Wohnung ausziehen und mein Ex-Freund wird mich auszahlen.
Aber was und wieviel steht mir denn zu? Ganz klar das Eigenkapital.
Aber wie ist es mit den Kreditraten? Mein Ex meint, wenn ich in einer Mietwohnung gelebt hätte, hätte ich diese Kosten ja auch tragen müssen. So habe ich 3 Jahre kostenlos in der Wohnung gelebt. Ich denke aber, dass sich der Kredit ja um meinen Beitrag verringert hat, somit denke ich schon dass mir der Anteil zusteht. Ich verzichte ja auch auf mein Eigentumsrecht.
Die Möbel und die Vertragskosten (Kaufvertrag/Grundbuch,...) haben wir vom gemeinsamen Kredit bzw. vom Eigenkapital bezahlt. Kann ich hiervon auch die Hälfte beantragen?
Ich möchte, dass alles fair und gerecht abläuft und wäre sehr dankbar um Unterstützung und Klarheit.
Vielen lieben Dank!
Lg, C.
3 Antworten
Man würde sich grob an einer Bewertung der Vermögenspositionen abzüglich der beim Ex-Freund verbleibenden Schulden orientieren. Wenn Ihr alle bisherigen Kosten geteilt habt und auch das Eigentum hälftig besteht, dann sollte das die Richtschnur darstellen.
Wenn die Eigentumswohnung heute einen Marktwert von EUR 100.000 hat (eigentlich incl. verbleibendem Zeitwert der Möbel und des Hausrats, der nicht Dir persönlich alleine gehört) und noch Schulden von EUR 50.000 bestehen, dann wäre das eine Vermögensposition von EUR 50.000. Davon steht Dir die Hälfte zu.
Im Gegenzug wird das Grundbuch auf 100% Eigentum Deines Ex-Freundes geändert und die Darlehen werden von der Bank auf einen einzigen Schuldner umzuschreiben sein. Vorsicht: bevor das Grundbuch geändert wird, muss die finanzierende Bank der neuen Lage mit einem Einzelschuldner zustimmen! Die Auszahlung der 25.000 EUR kann der Ex-Freund über ein zusätzliches Darlehen finanzieren. Bevor dieses Geld nicht bei Dir eingetroffen ist, gibst Du keinen Grundbucheintrag auf.
Da wegen der Grundbuchänderung ohnehin ein Notar zu involvieren ist, könnt Ihr das auch in einen notariellen Vertrag insgesamt verpacken, der ohne einseitiges Risiko Zug um Zug die Entwirrung durchführt.
Gesetzlich geregelt ist da nix, das ist frei verhandelbar.
Beispiel: Wenn Eure Wohnung jetzt (!) 120.000 € wert wäre, dann hast Du Anspruch auf 60.000 € Kaufpreis, völlig unabhängig davon, was ihr mal für die Whg bezahlt habt. Wenn das Darlehen noch mit 80 000 € validiert, dann schuldest Du davon 40.000 €.
Du verkaufst Deinen halben Anteil an der Wohnung an den Ex für 60.000 €. Wenn der Ex das Darlehen allein übernimmt und die Bank dabei mitspielt, dann übernimmt er Deine Schulden von 40.000 und gibt Dir noch 20.000.Ergebnis: Du bist schuldenfrei und hast 20.000 in der Tasche.
Anders erklärt: würdet ihr die Wohnung an einen Fremden verkaufen, dann würde er 120.000 zahlen. Dann nehmt ihr dieses Geld und zahlt den Kredit ab und habt 40.000 übrig - 20.000 für jeden. Gleiches Ergebnis: schuldenfrei und 20.000 in der Tasche.
Halber Verkehrswert der Wohnung abzüglich vom Freund zu übernehmender Darlehensanteil.
Du verkaufst ihm schlicht und ergreifend Deinen Hälfteanteil an der ETW - löse Dich vom "Eigenkapital" und den bezahlten Darlehensraten, Du willst doch wohl auch die Wertsteigerung mitnehmen. Welchen Kaufpreis bekämst Du von einen fremden Dritten?
Es gibt keine gesetzliche Regelung und das lässt sich auch nicht online berechnen. Ihr müsst euch einigen, für welchen Betrag er bereit ist, deinen Anteil zu kaufen. Nicht vergessen, dass die Bank der Kreditübernahme zustimmen muss, also deiner Schuldhaftentlassung, und bei einem Verkauf auch ggf. Grunderwerbssteuer anfällt. Wie ihr euch einigt, müsst ihr selber vereinbaren. Da sind sie bisher genannten Werte und Schulden gute Anhaltspunkte. Die Frage ist, ob dein Ex das auch so gerecht aufteilen möchte, wie du das dir vorstellst.
Danke für deine schnelle Antwort.
Was meinst du mit "zu übernehmender Darlehensanteil"? Mein Anteil an offenen Kreditschulden?
Ist diese Vorgehensweise gesetzlich so geregelt?
Puh ich weiß gar nicht was die Wohnung wert ist...
Sorry für die blöde Frage, aber kann ich das online berechnen? 🙊