Makler wechseln, weil er keine Interessenten bringt! Wie schaffe ich das?
Also ich habe einen Makler beauftrag eine Immobilie zu verkaufen. Er bringt aber keine Interessenten bei. Kann man ihm das Objekt deswegen entziehen. Vertraglich bin ich 6 Monate gebunden!
1 Antwort
Es gibt vier wesentliche Merkmale eines Maklervertrags:
Exklusivität: ist diese nicht gewährt, kannst Du auch zehn Makler parallel beauftragen und zusätzlich selbst noch über eine Online-Immobilienbörse das Objekt verkaufen versuchen
Kosten: Wann fallen Kosten an? Ist es eine Provision auf den Kaufpreis oder gibt es eine Aufwandskomponente? Wird der Aufwand in Rechnung gestellt, wenn die Suche erfolglos bleibt?
Nachweis: Wie muss der Makler seine Aktivitäten dokumentieren? Muss er eine Anzeige aufgeben oder Exposés verschicken? Muss er Interessenten einladen?
Dauer: wie lange darf der Makler sich Zeit lassen, das Objekt zu verkaufen? Wann erlöscht das Mandat des Maklers? Verlängert es sich automatisch und muss explizit gekündigt werden?
Findest Du einen Vertragsverstoß, z.B. gegen Offenlegungspflichten von Aktivitäten des Maklers, hast Du ggf. die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung. Ansonsten musst Du bis Vertragsende warten und solltest den nächsten Maklervertrag vorsichtiger abfassen ;-)