Kleinunternehmer-Regelung - hab ich oder nicht?
Hi,
ich habe vor einigen Jahren ein Gewerbe angemeldet, da ich angenommen hatte, dass ich Tätigkeiten neben meiner Vollzeit Arbeit machen würde.
Dem war bislang nicht, bis zum jetzigen Zeitpunkt.
Das Problem ist, ich kann mich ehrlich gesagt nicht mehr dran erinnern, ob ich bei der Anmeldung des Gewerbes im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben habe ob ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme oder darauf verzichte.
Ich war damals ziemlich unwissend und bin mir dummerweise echt nicht mehr sicher.
Ist das ein Problem, auch wenn ich seitdem vor allem keine Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht habe, falls ich sogar die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen habe?
Was sollte ich in diesem Fall tun? Ich will die Regelung in Zukunft definitiv in Anspruch nehmen.
Danke und liebe Grüße
2 Antworten
Wenn Du "damals" unter 7.3 das falsche Kreuz gesetzt hast, bist Du für 5 Kalenderjahre daran gebunden.
bist Du für 5 Kalenderjahre daran gebunden.
In diesem Fall ist das kein Problem, denn die Entscheidung ist bis zur Bestandskraft der Umsatzsteuer änderbar. Und da keine Erklärungen abgegeben wurde, ist noch keine Bestandskraft eingetreten.
Gehen wir die Sache einfach mal logisch an. Logik muss in Steuersachen und im Zusammenhang mit dem Finanzamt nicht immer richtig sein, aber hier wir sie weiterhelfen.
Wenn Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung "Regelbesteuerung" angekreuzt hättest, wären Dir massenhaft Mahnungen zur Abgabe er Umsatzsteuervoranmeldungen ins Haus geflattert.
Daher bist Du Kleinunternehmer. ZUminest mit einer Sicherheit von 99,5 %.
Das habe ich mir auch schon öfter gedacht, wäre dies wirklich der Fall?
Habe auch oft bzgl. anderer Themen gelesen, dass das Finanzamt nicht immer auf solche Pflichten aufmerksam macht und man denen selber nachkommen muss.
Aber das einzige was ich jemals bekommen habe war Anfang 2019 eine Art Info-Schreiben, für die Anmeldungszeiträume für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab dem 01.01.19. Dies war aber eher ein allgemeiner Brief und nicht persönlich an mich gerichtet.
Doch selbstverständlich. Aber halt immer mit Nullmeldung.
Okay das hört sich schon mal schlecht an. Das heißt es gibt nach 2-3 Jahren keinen Weg, das wieder zu ändern?
Und wie sieht es mit fehlenden Umsatzsteuervoranmeldungen aus, wenn ich damals das falsche Kreuz gesetzt hab?
Es gab halt nie Umsatz und in der Steuererklärung habe ich das natürlich auch immer so angegeben.