Kleinunternehmer-Regelung - hab ich oder nicht?

2 Antworten

Wenn Du "damals" unter 7.3 das falsche Kreuz gesetzt hast, bist Du für 5 Kalenderjahre daran gebunden.


EnnoDerDritte  13.12.2020, 18:46
bist Du für 5 Kalenderjahre daran gebunden.

In diesem Fall ist das kein Problem, denn die Entscheidung ist bis zur Bestandskraft der Umsatzsteuer änderbar. Und da keine Erklärungen abgegeben wurde, ist noch keine Bestandskraft eingetreten.

cz8122 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 18:08

Okay das hört sich schon mal schlecht an. Das heißt es gibt nach 2-3 Jahren keinen Weg, das wieder zu ändern?

Und wie sieht es mit fehlenden Umsatzsteuervoranmeldungen aus, wenn ich damals das falsche Kreuz gesetzt hab?

Es gab halt nie Umsatz und in der Steuererklärung habe ich das natürlich auch immer so angegeben.

Andri123  13.12.2020, 18:13
@cz8122

Finde das doch erstmal heraus, durch eine Anfrage beim FA. Ich bin allerdings nicht fachlich versiert.

Gehen wir die Sache einfach mal logisch an. Logik muss in Steuersachen und im Zusammenhang mit dem Finanzamt nicht immer richtig sein, aber hier wir sie weiterhelfen.

Wenn Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung "Regelbesteuerung" angekreuzt hättest, wären Dir massenhaft Mahnungen zur Abgabe er Umsatzsteuervoranmeldungen ins Haus geflattert.

Daher bist Du Kleinunternehmer. ZUminest mit einer Sicherheit von 99,5 %.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

cz8122 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 20:13

Das habe ich mir auch schon öfter gedacht, wäre dies wirklich der Fall?
Habe auch oft bzgl. anderer Themen gelesen, dass das Finanzamt nicht immer auf solche Pflichten aufmerksam macht und man denen selber nachkommen muss.

Aber das einzige was ich jemals bekommen habe war Anfang 2019 eine Art Info-Schreiben, für die Anmeldungszeiträume für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab dem 01.01.19. Dies war aber eher ein allgemeiner Brief und nicht persönlich an mich gerichtet.

wfwbinder  13.12.2020, 20:21
@cz8122

Aber Du hast seit Anmeldung des Betriebes nie eine Umsatzsteuer- und/oder Einkommensteuererklärung abgegeben?

cz8122 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 21:00
@wfwbinder

Doch selbstverständlich. Aber halt immer mit Nullmeldung.