Falscher Vorname auf Kündigung?

5 Antworten

Nur nicht zu viel Sachverhalt schildern, man könnte ja eine brauchbare Antwort bekommen... So wirst du dich weitgehend mit einem "kommt darauf an" zufrieden geben müssen.

In der Regel sind solche Fehler aber unbeachtlich, wenn der Adressat trotzdem hinreichend eindeutig zu identifizieren ist. Ein bloßer (offenkundiger) Tippfehler im Namen berührt die Wirksamkeit einer Willenserklärung im Regelfall nicht.

Wenn die Kündigung dir eindeutig zuzuordnen ist, wovon ich zu 99,99% ausgehe, ist dieser Formfehler belanglos!

Die Kündigung ist wirksam!

das bestimmt der Richter bzw das Gericht, ob die Kündigung zulässig ist.

Wenn sich herausstellt, das dein Briefkasten nur dir zugänglich ist, ist es uninteressant, welcher Name drauf steht.

Es kommt vielmehr darauf an, die Fristen der Kündigungszustellung einzuhalten, ansonsten ist die Kündigung nicht korrekt zugestellt.

Aber da der Fragesteller nur Kündigung schreibt, kann man dazu nicht mehr schreiben.

Es gibt unzählige unterschiedliche Kündigungsgründe bzw arten.

Dann musst du schon schreiben, worums genau geht.... Arbtskündigung, Wohnungskündigung, Vertragskündigung....etcetcetc

Wenn der Hans Peter nur mit Peter oder Hans angeschrieben wird

Selbstverständlich

Heisst der Hans Peter Müller aber

Michael Schmitz sieht die Geschichte anders aus

wenn man sie dir trotzdem zuordnen kann, dann ist sie natürlich gültig, oder gibt es im Unternehmen jemanden der bei dir wohnt aber nur der Vorname ist anders