Einzelunternehmer. Haus geerbt. Wie kann ich das Haus absichern damit es bei z. B Insolvenz nicht futsch ist?
Wert ca 200000€. Kann ich es auf meine Frau übertragen und dann über Gütertrennung von mir trennen ?
Was ist bei Scheidung etc..?
5 Antworten
Wenn Du es auf Deine Frau überträgst, lasse Dir wenigstens noch ein Wohnrecht eintragen, denn sonst machst Du aus er Angst vor dem nächsten Ehekrach noch unternehmerische Fehler und fährst das Unternehmen gegen die Wand.
Dein Ansprechpartner ist Dein Steuerberater, denn ohne Wissen um Dein Unternehmen kann man keine Aussage treffen.
Genau das meinte ich. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten und as kann man nicht hier lösen, sondern nur individuell.
ja kann man mache. Machen ja viele Manager, wenn sie Haftungs-Befürchtungen haben. Der oberste VW Manager hat das ja mit seiner Millionen Villa und anderen Immobilien gemacht, weil er Haftung für den Dieselskandal befürchtete. Stand ja im Spiegel.
Es funktioniert so: Schenkungen sind ja steuerpflichtig. Ausgleich bei Güterstands-Änderung (Güterstandsschaukel) nicht. Man überträgt dann die Millionen als Ausgleich für eine solche nachträgliche Änderung, als Ausgleich.
Heist konkret, die Übertagung eines Millionen-Immbolien-Vermögen würde ja Steuern auslösen. Bei Güterstandsschaukel nicht.
Bei Deiner 200k Immoblilie lohnt das nicht, weil ja auch keine Steuern anfallen würden. Liegt unter Freibetrag. Aber es fallen Notar-Gebühren an. Außerdem muss für den Scheidungs-Fall ja alles geregelt werden. Heist es muss dann eine Gütertrennung her und die kostet noch einmal 2% beim Notar.
Viele haben ja geglaubt, so etwas kurz vor der Insolvenz machen zu können. Schlecker und Co. Aber die Insolvenzverwalter sind nicht blöd. Die kennen alle Trixereien.
Das mit der Gütertrennung ist Unfug und auf Unkenntnis vom ehelichen Güterrecht zurück zu führen.
Google besser "Anfechtung im Insolvenzfalle". Dann kannst Du erkennen, dass bei einer Insolvenz in absehbarer Zukunft das Haus zur Insolvenzmasse gehören würde trotz Schenkung.
Wenn gar schon Überschuldung besteht würde sogar der Staatsanwalt tätig.
Eine Absicherung Deiner Position durch Wohnrecht verschafft Dir auch wieder einen Vermögenswert. Insofern also problematisch.
Und bei einer Scheidung ist im Zweifel das Haus verloren, es sei denn, die Schenkung könnte zum Beispiel wegen groben Undanks widerrufen werden oder, es würde ein vertraglicher Widerruf für diesen Fall vereinbart.
So oder so - es ist futsch.
Du bist ja ein toller Unternehmer. Anstatt dein Gewerbe erfolgreich zu führen, überlegst Du, wie Du Deine Gläubiger bescheißen kannst.
Ich sehe in dem Bestreben, die Haftung zu beschränken, auch kein bescheißen. Jeder, der eine UG gründet, tut das und es ist völlig legal.
Niemand kann von mir erwarten, dass ich in der Not mehr fürs Geschäft opfere als nötig ist.
So ist es. Zumal das Haus ja auch garnichts mit der Fa zu tun hat.
Aber als Einzelunternehmer hafte ich halt mit meinem kompletten Privatvermögen.
Natürlich habe ich eine Firmenhaftpflicht, aber auch die haben 'Kleingedrucktes'
und werden im Erstfall versuchen, sich um die Zahlung herum zu drücken.
Ich bin seit 10 Jahren selbstständig, schuldenfrei und es gab nie ein Problem.
Trotzdem möchte ich das Erbe meiner Kinder keinem Risiko aussetzen das vermeidbar wäre.
Und wenn meine Frau dann mit dem Fitnesstrainer durchbrennt habe ich halt Pech gehabt :)
Es gibt keine Gläubiger, ich habe keine Kredite und eine Insolvenz ist auch nicht Sicht. -> Woher weißt du das ich mein Unternhemen NICHT erfolgreich führe ?
Und mir zu unterstellen das ich jmd. 'bescheißen' will ist schon arg frech.
Ich kenne einen, der hat in einem solchen Fall das Grundstück mit Grundschulden vollgepumpt bis Oberkante Unterlippe, eingetragen auf seine Mutter.
Alternativ könnte man aber auch einfach die Haftung beschränken und eine UG (& Co.KG) installieren. Hängt natürlich von der Gesamtsituation ab.