Darf ein unverbindliches Angebot etwas kosten, im Sinne von Fahrtkosten?
Hallo, wir wollten bei uns eine Wandmalerei haben. Nichts super teueres oder aufwändiges, aber schon eine schöne Sache. Jetzt haben wir uns ein unverbindliches Angebot gemacht. Der "Künstler" ist zu uns gekommen, hat ein paar Vorschläge gemacht usw. Aber letztlich haben wir es nicht angenommen.
Jetzt kommt vor zwei Tagen eine Rechnung ins Haus in denen er die Fahrtkosten erstattet haben will und die Zeit die er gebraucht hat. Die Rechnung ist dermaßen überhöht, dass es für mich schon fast wie eine Trotzreaktion aussieht. Da von irgendwelchen Kosten nie die Rede war (unverbindliches Angebot) fühle ich mich jetzt etwas hintergangen. Was sagt ihr dazu? Wie sollte ich mich jetzt verhalten?
2 Antworten
Der Anbietende muss sich mit dem Angebot rechtlich binden wollen, das Angebot ernstlich und endgültig abgeben.
das ist in eurem fall ja nicht so gewesen. zahlung auf alle fälle verweigern denn dafür sind die "unverbindlichen" angebote ja gedacht. wenn man sich als häuslebauer angebote erstellen lässt und diese,egal ob die in frage kommen oder nicht, bezahlen müsste dann würden die kosten dafür ins unerträgliche anwachsen.das bauen dann eventuell hinfällig werden.
wenn er vorher euch das nicht gesagt hat gibt es eben auch kein geld für die anfahrt.
Sofern eine Kostenübernahme der Fahrtkosten nicht vereinbart war, hat das wenig Aussicht auf Erfolg. Unverbindlich ist unverbindlich. Werden Kosten dafür veranschlagt, sind diese vorher zu vereinbaren.