bei welchen Behörden muss ich das Erbe eines Hauses melden?
ich habe ein Haus geerbt (siehe letzte Frage). Muss ich dieses Erbe bei diversen Behörden melden? Ich denke da vor allem an das Finanzamt.
Wem ist dieses Erbe zu melden?
5 Antworten
In D mußt Du nichts tun. Als erstes wird sich das Finanzamt wegen der Schenkungsteuer bei Dir melden; es wird von amtswegen unterrichtet, bevor Du als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst. Vorher solltest Du mit der Stadtkasse wegen der Grundbesitzabgaben keinen Kontakt aufnehmen.
Sind mit dem Haus noch Grundschulden, Pachtverhältnisse, Energieversorgung, Mietverträge und andere Vertragsverhältnisse verbunden? Dies mußt Du wissen, bevor Du das Erbe annimmst oder vielleicht sogar ausschlägst. Lies vorsichtshalber diesen Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung
Zunächst muss du den Erwerb gegenüber dem Finanzamt, dass für den Ort des Verstorbenen zuständig ist, melden.
Und natürlich beim Grundbuchamt Umschreibung vornehmen lassen.
Damit gehen Lasten, Pfichten und Grundsteuer auf dich über und die Gemeinde oder Stadt meldet sich bestimmt.
Dem Finanzamt ggü bist Du ohnehin zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Das ist dann die Information.
Dem Grundbuchamt mußt Du die Erbschaft mitteilen und nachweisen. Ansonsten wird das Eigentum am Grundstück nicht auf Dich umgeschrieben.
Die jeweilge Kommune -die ja Steuern und sonstige Abgaben auf das Grundstück erhebt- wird zwar vom Grundbuchamt informiert. Das hat aber immer einen zeitlichen Vorlauf. Um da dann Irritationen durch nicht zustellbare Bescheide zu vermeiden, würde ich auch das Steuer- und Kassenamt informieren.
Welches Finanzamt für die Erbschaftssteuer in dem Fall zuständig ist, kann über folgenden Link (Seite des Bundeszentralamts für Steuern) ermittelt werden: http://gemfa.bzst.bund.de/gemfai.exe?rel=nofollow
Bei "Ort" einfach den letzten Wohnsitz des Verstorbenen angeben und bei "Spezielle Zuständigkeit des Finanzamts" Erbschaftssteuer auswählen.
Hallo,
das Finanzamt erfährt das schon und wird sich melden. Es ist in der Regel nicht das am Wohnsitz, sondern ein spezialisiertes für die Erbschaftssteuer.
Auch die übrigen Behörden werden vom Eigentumswechsel automatisch informiert.
Selbst melden muss man sich z.B. bei Energieversorgern. Sonst wird eines Tages abgestellt, wenn die Lastschriften geplatzt sind.
Viel Glück
Barmer