Was soll ich tun, wenn meine ALG II - Sachbearbeiterin den Mietvertrag verlangt?

Hallo,

ich wohne zur Untermiete (untermiete ein 12qm Zimmer) und beantrage ALG II. Die Pauschalmiete beträgt 350 EUR. Meine offensichtlich verrückte Sachbearbeiterin verlangt von mir den Hauptvertrag und eine Bescheinigung, dass die Hauptmieterin untervermieten darf. Meiner Ansicht nach ist das echt verrückt, denn das Ganze doch nicht meine Sache und nicht die Sache des Job-Centers sein soll. Wenn da Bedenken besteht, dann sollen sich damit doch andere Behörden beschäftigen. Außerdem bin ich ja angemeldet, also ist die Untervermieterin wirklich Hauptmieterin und ob sie untervermieten darf oder nicht ist schon Ihre Sache und Sache der Eigentümerin, oder? Außerdem will die Sachbearbeiterin den Hauptmietvertrag haben, weil vielleicht das Zimmer 500 EUR kostet und mir zu günstig untermietet wird. Meine Güte, mir entstehen tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die Pauschalmiete liegt weit unter der angemessenen Kaltmiete, geschweige denn Warmmiete. Die Hauptmieterin hat meine Bitte um eine Kopie des Hauptmietvertrags verweigert, und das zu Recht, Datenschutz, soweit ich weiß. Die Bescheinigung, dass sie untervermieten darf habe ich mir doch besorgt. Was mache ich nun? Würde so ein Schreiben gehen:

"Sehr geehrte ...,

hiermit überreiche ich Ihnen alle nachgeforderte Unterlagen in Kopie, einschließlich Untervermieterlaubnis, außer des Hauptmietvertrags, den ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht vorlegen darf. Außerdem entstehen mir sowieso tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die ich auf jeden Fall bezahlen muss und die weit unter der angemessenen Kaltmiete liegen. Alles, was den Mietvertrag betrifft, einschließlich die Miete, die die Hauptmieterin für das Zimmer bezahlen muss, betrifft nur die Beziehung der Eigentümerin und der Hauptmieterin und selbst, wenn diese Miete niedriger wäre als die Miete, die die Hauptmieterin bezahlt, dürfte sie das, denn jeder darf Verlust machen. Ich bitte Sie um eine schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags, denn obwohl ich mich vor langer Zeit arbeitslos gemeldet habe, beziehe ich keine Leistungen und habe somit keinen Versicherungsschutz und die Krankenkasse meine Behandlung nicht bezahlen kann

Mit freundlichen Grüßen"

Außerdem verlangt sie einen Ablehnungbescheid von der Agentur für Arbeit und das dauert, weil ich da noch all meine Arbeitsbescheinigungen nachreichen muss und auch danach noch warten, obwohl ich offensichtlich keinen Anspruch darauf habe, weil ich in den letzten 2 Jahren nach dem Studium nur 6 Monate gearbeitet habe.

Danke euch schon mal

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Den Mietvertrag sowie die Bescheinigung vom Vermieter, dass eine Untervermietung möglich ist, müssen eingereicht werden. Das ist gang und gäbe. Zusätzlich muss ja nicht der Hauptmietvertrag eingereicht werden, wenn die Hauptmieterin das nicht möchte, sondern lediglich dein Untermietvertrag. Sehe also das Problem nicht, schließlich muss man ja nachvollziehen können, wie sich deine Mietkosten zusammensetzen, sonst könntest du ja alles angeben. 

Ich denke nicht, dass es sinnvoll (und zielführend) ist, dagegen vorzugehen.

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Ich glaube, wenn du hartz 4 bekommst darf das praktikum normalerweise nur sechs wochen, maximal mit verlängerung acht wochen dauern. besonders wenn es nicht vergütet ist, kann es schwierig sein, da du dann ja wirklich keinerlei Einkommen hast (das JC quasi für deinen praktikumsplatz den 'Lohn' zahlt).

ABER: da du ja vorhast, zu studieren, kann da vllt ne ausnahme gemacht werden? also wegen der überbrückungszeit. würde mich auf ejden fall einfach mal an meinen sachbearbeit wenden.

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Soweit ich weiß nicht, da ihr als Abiturjahrgang nachweislich ekine gemeinnützige Organisation seid. Somit kann auch der sponsor nichts damit anfangen, da er den betrag nicht beim finanzamt irgendwie von der steuer absetzen kann.

Das einzige was geht ist den geldeingang zu bescheinigen, bringt aber weder euch noch dem sponsor was (normalerweise).

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GEZ Gebühren trotz Ausbildung, Eltern befreit?

Guten Tag liebe Community,

ich habe letztens ein Schreiben der GEZ gekiregt. In diesem heißt es, dass sie 479,XX€ von mir haben wollen. Wie das kommt? Ich bin um gezogen, und plötzlich ist der GEZ aufgefallen das ich bisher keine Gebühren bezahlt habe. Warum habe ich das nicht? Ich habe vor bei meinen Eltern gewohnt und war zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung. Meine Eltern waren von den Gebühren befreit weil sie Unterstützung vom Amt gekriegt haben. In dem Schreiben vom Amt steht, dass alle ausser mir befreit sind, weil ich in einer Ausbildung war und Geld verdient habe. Ich habe dann mal bei den Leuten von der GEZ angerufen und mal nett nachgefragt wie es denn kommt, dass ich so viel nachzahlen muss und warum ich vorher nie was gekriegt habe. Die Antwort darauf ist, da meine Eltern befreit waren bin ich "Vollzahler" und ich habe vorher nie was gekiregt weil sie nicht wussten wo ich wohne. Ich weiß nicht warum sie es nicht wussten, war immer gemeldet. Jetzt ist die Frage, muss ich das bezahlen oder nicht? Wie sich die 479,xx€ zusammen setzten, bzw. welcher Zeitraum das sein soll habe ich nicht nachgefragt. Meine Ausbildung hat am 01.08.2012 begonnen und am 27.07.2015 war sie zuende. Habe vorher mal bei google geguckt, aber da war immer nur der Rede von Auszubildenden die NICHT bei den Eltern wohnen.

Wenn noch Fragen sind fragt, kann ja sein, dass ich was wichtiges im Eifer des Gefechts vergessen habe. Ich bedanke mich schonmal bei den Leuten die mir helfen möchten :)

LG Silvio

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Ich glaube du hast keine Chance und musst den Betrag zahlen. Wieso du vorher keinen brief bekommen hast ist zwar fragllich und auch seltsam, aber ändert nichts an der Tatsache. Du hättest dich von vornherein anmelden müssen.

Könntest es höchstens nochmal mit einem Anwalt versuchen, aber glaube mir, die werden dich nicht in ruhe lassen. Selbt schon erlebt.

lg

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Gucke doch hier mal nach: http://www.stern.de/wirtschaft/job/schuelerjobs-das-erste-mal---jobben-3516870.html

Theoretisch darsft du ziemlich viel machen. Wo liegen denn deine interessen? In der Gastronomie dfarfst du wahrscheinlich mit deinen 15 Jahren noch nciht arbeiten. Liegt ja außerdem auch daran, ob du noch zur schule gehts, wie deine schulzeiten sind, etc.

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Wenn du wie du sagst auf dem Weg zur Arbeit warst (ist ja egal ob zu dienstbeginn oder nach der mittagspause) sollte das bei der definition von wegeunfall mit eingeschlossen sein!

Passiert einem Arbeitnehmer bei der Verrichtung seiner Arbeit ein Unfall, so wird dies alsArbeitsunfall bezeichnet. Der Erleidende hat als Versicherter einer gesetzlichen Unfallversicherung Ansprüche auf Entschädigung. Dies steht ihm zu, sofern der Arbeitsunfall bei einer versicherten Tätigkeit passierte oder auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte weg, welcher als Wegeunfall bekannt ist.

Quelle: http://www.anwalt.org/arbeitsrecht/#Arbeitsschutzgesetz

Aber Frage von mir: wieso hast du nicht die Polizei dazugerufen?? Sollte man das nicht tun bei nem unfall, grad wenn er von dir slebst verschuldet ist wegen vollkasko und so? klärt mich auf wenn ich falsch liege...

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Ehrlich gesagt verstehe ich die frage nicht genau: bis januar erhält sie doch bafög, bis dahin ist die andere tochter noch eingeschrieben - passt doch,oder?

Ich weiß auf jeden fall, dass man kein Kindergeld mehr bekommt, wenn man seine Masterarbeitsnote erhalten hat obwohl man bis zum Ende des Semester noch eingeschrieben ist und auch noch keine 25 ist...

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Glaube auch, dass es ua davon abhängt, ob du beim Einzug bzw unterschreiben des mietvertrags irgendwelche Sachen vorzeigen musstest, wie Mietvertrag, Schufa etc. 

Allerdings sollte das ja auch kein Kriterium sein, solange du die miete danach zahlen kannst. auch wenn die Wohnung etwas teurer ist als das Arbeitsamt sich vorstellt, hast du immer noch glaube ich ein paar monate (?) zeit, dir was neues zu suchen. In der zeit wirst du dann ja (hoffentlich) einen neuen Arbeitsplatz finden.

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