Verkauf eines Laptops privat oder als Selbständiger? Zeitwert > Buchwert! Steueroptimierung!
ein Bekannter ist Freiberufler. Er hat einen Laptop (4 Jahre alt), den er jetzt verkaufen will. Der Laptop steht noch in seinen Büchern und ist wohl abgeschrieben.
Wenn er jetzt verkauft (er rechnet mit 200 Euro) und mehr erzielt als der Restwert (wohl abgeschrieben auf 1 Euro), dann macht er doch einen Gewinn, oder?
Ist es nicht besser, dass er ihn aus den Büchern nimmt und als Privatmann verkauft? Wie entnimmt man? Muss er dann als Privatperson einen Euro zahlen bei der Entnahme?
Oder wie gestaltet man am besten so einen Fall, wenn ein abgeschriebenes Gut noch einen höheren Zeit- als Buchwert hat, um nicht zu viele Steuern zu bezahlen?