Mein Freund ist im März 2008 mit 2 Koffern aus dem gemeinsamen Haus gegangen. Weil der ganze Hausrat nicht geteilt wurde hat er am 27.04.2010 der Scheidung nicht zugestimmt. Heute hat er einen Brief bekommen das er am 21.05.2010 geschiedern wurde, ist ein 1/4 Jahr später informiert wurden . Da steht : Das Verfahren über den Versorgungsausgleich wird gemäß 2 Abs.1 Satz 2 VAÜG ausgesetzt. Er muß seiner Tochter 15 Jahre alt jeden Monat 295 ,- € zahlen obwohl er seit 30.04.2008 arbeitlos gewurden ist und am 22.08.2010 in Hartz IV rutscht. Das weiß seine Ex Frau ,das er nicht arbeitet.Mein Freund hatte Arbeitslosengeld von 816,90 €.Das ganze Geld wurde bis auf 359,- € von seinen Konto geholt. Er hat auch noch eine 18 jährige Tochter die in auf Unterhalt verklagt. Die Kosten des Verfahren trägt die Ex Frau zu 33% und er zu 67% ,warum Das Urteil ist in Ziffer 3. (Kindesunterhalt) vorläufigvollstreckbar. von was? Die Ehezeit war vom 01.11.1990 bis 31.05.2009.Was ist mit dem Versorgungsausgleich ? Was ist mit dem Streitwert ? Er weiß nicht wie hoch er ist. Das Haus gehört dem Schwiegervater , aber sie haben das alte Haus in der Ehe gemeinsam zu einer Villa ausgebaut.
Verwandte Themen
Was ist ein Teilanerkenntnis -Endurteil bei einer Scheidung ?
scheidung,
unterhalt