Ich bin teilzeitbeschäftigt und beziehe Witwenrente, muß ich Steuern auf meine Witwenrente zahlen?

Teilzeitbeschäftigt und beziehe Witwenrente, muß ich Steuern auf meine Witwenrente zahlen? Wie wird es berechnet?

Ich wohne alleine und beziehe seit 6/2004 Witwenrente von der Deutsche Rentenversicherung. Zur Zeit bekomme ich von der Deutsche Rentenversicherung monatl. 600 € Witwenrente Brutto.

Seit 6/2004 habe ich keine Einkommensteuererklärung für die Witwenrente gemacht. (weil ich wusste nichts davon)

Heute bekam ich von Finanzamt einen Post und ich soll für das Kalenderjahr 2010 eine Einkommensteuererklärung für Witwenrente ausfüllen bzw. abgeben. Weil das Finanzamt hat von der Deutsche Rentenversicherung eine Mitteilung (Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung für das Kalenderjahr 2010) erhalten, wo drauf steht, dass es 7.200€ (für das Kalenderjahr 2010) zu versteuern sind.

Ich arbeite seit 2002 als Teilzeitkraft und verdiene brutto monatl. ca. 800 € (Sozialvers.-Beiträge und Lohnsteuer wird bezahlt). Jahreslohnsteuer ist bei mir aber sehr niedrig, so zwischen 100-150 € oder manchmal 0 €.

Also nochmal: Jahreswitwenrente Brutto 7200 €. 50% von 7200 € macht 3100 €. Grundfreibetrag für Witwenrente ist: 8.004 €

Frage: 1. Bin ich wirklich steuerpflichtig? Wenn ja, wieviel € Steuer muss ich eventuell an Finanzamt nachzahlen?

  1. Werden Witwenrenteeinkommen (Brutto) und Beschäftigungseinkommen (Brutto-Teilzeitjob) bei der Einkommensteuererklärung zusammengerechnet? Wenn ja, dann überschritte ich die Grundfreibetrag von 8.004 € für die Witwenrente und ich muss dann eventuell Steuern nachzahlen. Stimmt das, was meint Ihr?

Ich danke Euch schonmal im Voraus.

Rentenversicherung, einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, Witwenrente
Antrag auf Beitragsrückerstattung abgelehnt?

Ich bin Deutsche seit Jahren in der Türkei gemeldet und wohnhaft, also in Deutschland vollkommen abgemeldet. Ich habe einen Antrag auf Beitragsrückerstattung gestellt bei der DRV Berlin.Jedoch habe ich eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, das einen Beitragerstattung nur bewilligt werden könnte , wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht und seit dem Ausscheiden 24 mon. vergangen sein müßten.Des Weiteren ich das Recht auf freiwillige Vers. in der deutschen RV hätte. Ich bin aber seit dem ich in der Türkei verzogen (anfänglich mit Unterbrechung Ende 2010, ab Februar 2012 durchgängig hier)bin nicht mehr Berufstätig, sondern nur Hausfrau hier gewesen,da mein Lebensgfährte , der mittlerweile mein Ehemann ist mich unterstützt hat und Alleinverdiener hier war. Aus finanziellen Gründen konnte ich mich weder hier noch in der deutschen RV freiwillig weiter versichern un Vorsorge tragen. Also im Prinzip zhale ich seitdem auch nicht mehr in die deutsche RV ein, da ich auch nicht mehr dort lebe wie gesagt. Ich bin aber i der Türkei gezwungen jeds Jahr mir einen neue Aufenthaltsgenehmigung kostenpflichtig erstellen zu lassen und einen staatliche oder private kostenpflichtige Krankenversicherung /Jahr abzuschließen. Warum wird mein Antrag auf Beitrasrückerstattattung trotzdem abgelehnt, obwohl ich bereits 325 Monate erfüllt habe.Ich bin jetzt 48 Jahre und möchte aus privaten Umständen die mich zwingen die Beitragsrückerstattung erhalten, da mein Mann inhaftiert wurde auf unbestimmte Zeit und ich aber keinerlei Einkommen erziehlen darf , da ich keine Arbeitserlaubnis hier habe. Was soll ich tun?

Mfg.

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Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

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Ergo Rentenversicherung bitte um hilfe

Hallo liebe Gemeinde,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich einer Rentenversicherung die am 1.12.2004 abgeschlossen wurde. Und zwar habe ich eine finanzielle Notlage, wie so viele und habe keinerlei Rücklagen. Daher habe ich mich entschieden die Versicherung, trotz Steuerabgabgaben in Höhe von 25%+solizuschlag und kirchensteuer in kauf zu nehmen. Da ich fast überall gelesen habe, dass etwa 30% des Versicherungswertes verloren geht beim kündigen, kann ich mich damit eigentlich abfinden. Meine Versicherung hat einen Wert von 8045,37 EURO. Nun habe ich vor paar Tagen die Antwort von Ergo erhalten, dass meine steuerpflichtigen Erträge 1760 Euro Betragen. Wenn ich das richtig verstehe, bin ich zu 100% steuerpflichtig, da ich ja vor Ablauf der 12 Jahre kündige. Ist das wirklich deren Ernst, dass die mir nach 11 Jahren 1760-Steuern auszahlen wollen? Oder verstehe ich da was falsch? Ist das rechtens?

Rentenversicherung nach RPR(04) 1. Leistung bei Tod 2014 9000 Euro 2. Wert 8045 Euro

seit einem Jahr ist die Versicherung stillgelegt, daher aktuell beitragsfrei und daraus ergibt sich eine garantierte Kapitalabfindung 2025 von 9500 Euro bzw unverbindliche von knappen 12000.

Wie schon erwähnt waren mir Verluste bewusst und ich hätte sogar 50% in Kauf genommen, da mir 4000 Euro jetzt verdammt gut tun würden. Aber mit 1750 Euro hat mich die Ergo doch schockiert. Kann mir das einer erläutern?

Grüße

Rentenversicherung, Kündigung, Auszahlung, Verlust
Volle Erwerbsminderung gescheiterte Arbeitsversuch 2,5 Std 3x Woche Überwachung DRV

Ich sitze in der Zwickmühle: nach einem Arbeitsversuch 2012 hab ich Angst vor der DRV bekommen, der damalige Arbeitgeber wurde mit Formularen belästigt und erfuhr damit indirekt über meinen Zustand.Ich selbst mußte wieder Papiere ausfüllen über Arztbesuche und Krankheitsverlauf, was mir durch meine ERkrakung mit Desorientierung und Unstrukturierheit schwer fällt. Bei einer REnte von 760 E würd ich gern eine freiberufliche Tätigkeit im Sportbereich ausüben 2Std 2x Woche. Das tut auch meinem Körper gut ! Durch die vorherige Erfahrung bin ich gelähmt, weil ich nicht will, daß der Arbeitgeber wieder durch Formularen der DRV etwas über meine Erkrankung-Zustand erfährt ! Hab ich nicht das Recht davor geschützt zu werden, weil es dasKlima unnötig belastet ? Kann durch ein Attest von meinem Neurologen die Situation abgeändert werden, daß ich diese Hobby-Job Stelle ohne Stress ausführen kann.Meine genauen Diagnosen kenn ich nicht, eine physische Erkrakung mit versch. Auswirkungen. Oder kann ich die Meldung umgehen, wenn die 400 E Dazuverdienstgrenze + Einkommenssteuergrenze nicht überschritten wird. Oder wird bei der Betrieblichen Steuerprüfung des Fitnessstudios, die freiberufl.Rechnung nach §19 (1),die ich ausstellen müßte überprüft und an die RV gemeldet ? Ich weiss viele Fragen, weil ich keine Ahnung habe, und lieber hier anonym Frage als die DRV, die mich geschockt hat.

Rentenversicherung, Finanzamt
Gleitzonenvertrag (800 Euro) und freiberuflich als Gymnastiklehrerin (Steuern, Rente, Krankenkasse?)

Hallo zusammen. Seit 8 Jahren bin ich freiberuflich tätig als Gymnastiklehrerin (Katalogberuf). Aufgrund der vielen Steuern und hohen Versicherungseinstufungen (Rente+Krankenkasse), bin ich leider gezwungen meine Selbstständigkeit aufzugeben. Ich arbeite 6 Tage die Woche und frei nehme ich mir nur an Feiertagen, da mich sonst die monatlichen Ausgaben ausfressen.

Jetzt habe ich die Möglichkeit in einem Gleitzonenvertrag einsteigen zu können. Mein Nettoverdienst läge dann bei max. 640 Euro. Zusätzlich möchte ich freiberuflich arbeiten ohne den hohen Beiträge der Krankenkasse und Rentenversicherungspflicht in die Arme zu laufen. Die Informationen, die ich bisher von der Rentenversicherung erhalten habe lautet, wenn ich unter 450 Euro in der Freiberuflichkeit verdiene, fallen keine Rentenkosten an. Zusätzliche Krankenkassenbeiträge fallen erst an, wenn ich mehr als 19,25 Stunden in der Woche arbeite. Scheinbar ist hier keine Einkommensgrenze gesetzt.

  1. Frage- habe ich die Information bzgl. der Krankenkasse richtig verstanden?

  2. Frage- wie hoch ist der Rentenbeitrag, wenn ich mehr als 450 Euro verdiene ( ca. 500- 750 Euro ) ? Gibt es dazu Beitragsbemessungsgrenzen..... ab wann man wie hochgestuft wird?

  3. Frage- wie sieht die Versteuerung meines Einkommens aus, wenn wir von einem Jahreseinkommen in der Höhe von 6000 Euro - 8000 Euro ausgehen (nur freiberuflich)

  4. Frage- habe ich die Möglichkeit (falls ich rentenversichungspflichtig werde), die Ausgaben steuerlich abzusetzen?

  5. Frage- kann ich neben dem Gleitzonenvertrag und der Freiberuflichkeit auch noch einen 400 Job annehmen?

6.Frage- in meinem Beruf kann ich den sog. Übungleiterfreibetrag von 2400 Euro im Jahr nutzen. Kann ich diese 2400 Euro am Ende des Jahres irgendwie steuerlich nutzen, auch wenn ich darüber liege in meiner Freiberuflichkeit?**

Puuuuhh..... ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Leider kann ich mir im Moment keinen Steuerberater leisten :-( Lieben Dank im Voraus!

Rentenversicherung, Freiberuflich, Steuern, Krankenkassenbeiträge
Sind Sparpläne bei Wohnungsbaugenossenschaften sinnvoll?

Auf der Suche nach Ergänzungsmöglichkeiten zu meiner privaten Rentenvorsorge bin ich auf teils attraktive Sparplan-Angebote diverse Wohnungsbaugenossenschaften gestoßen. Unter anderem auf die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG, die ein Produkt namens Zielsparen offensiv bewirbt. Ab dem 15. Sparjahr erhält man satte 50% Bonus auf die jährliche Sparleistung. Bei 100 Euro auf 25 Jahren kommen derzeit (variabler Basiszins) 51.573,14 Euro heraus – macht eine Rendite von etwa 4 Prozent!

Das bietet mir doch, wenn ich richtig informiert bin, kaum eine Privat-Rente, oder? Deren Garantiezins (auf den Sparanteil!) liegt bei 1,75 Prozent. Natürlich hat ein solcher Vertrag – weil man statt Kapital ja auch Rente nehmen und steinalt werden kann – durchaus eine Daseinsberechtigung. Aber: Lohnt es sich nicht, seine Altersvorsorge möglichst vielschichtig aufzubauen? Ich denke mir 100 Euro in so einen Genossenschafts-Sparplan, 100 Euro in eine Privat-Rente, 100 Euro in Riester und/oder Rürup und ein Rest in Fonds-Sparpläne...!?!

Die Eigenheiten der diversen anderen Produkte haben es teils ja durchaus in sich und ich bilde mir ein, sie in Ansätzen verstanden und durchblickt zu haben. Vor allem wenn man die Kriterien Flexibilität, Sicherheit, Rendite usw. gegeinenander abwägt...

Mir stellt sich angesichts dieses für mich völlig neuartigen Genossen-Sparplans aber die Frage: Ist das sicher? Die CSG macht dazu auf ihrer Webseite widersprüchliche Angaben. Mal heißt es, man sei in einem Sicherungsfonds, der noch nie habe einspringen müssen... Dann aber heißt es auch, dass man auf das Einspringen keinen Rechtsanspruch hat. Ja, was denn nun!? :-)

Auch westdeutsche Anbieter wie die Spar- und Bauvereine in Solingen und Hannover bieten vergleichbare Produkte – wohl mit ähnlichen Sicherheits-Bedingungen. Mich interessiert vor allem Euer persönlicher Eindruck... Würdet ihr so einen Vertrag abschließen? Er ist ja recht flexibel – im Gegensatz zu Versicherungen und hat dazu doch auch eine Top-Rendite ohne Volatilität... Oder!?

Kennt sonst jemand von Euch ähnlich gute "Banksparpläne"?

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Steuer & Rentenversicherung: Student mit freiberuflichem Nebenjob

Hallo liebe Community,

da ich schon mehere Tage erfolglos das Internet durchforste, wollte ich nun hier mal meine Frage(n) stellen.

Erstmal zur Sache:

Ich bin Student, gesetzlich krankenversichert (Studententarif), und habe neben dem Studium einen Nebenjob (Honorarvertrag) d.h. freiberufliche Tätigkeit. Die Tätigkeit habe ich bei der deutschen Rentenversicherung und beim Finanzamt angemeldet. Außer der Unterstützung meiner Eltern habe ich kein weiteres Einkommen.

Bei dem Job handelt es sich um eine "Dozententätigkeit", teilweise werde ich nun aber auch in der Verwaltung eingesetzt.

Meine Zeiteinteilung ist in gewissen Grenzen frei, d.h. wieviel ich verdiene liegt an mir. Bisher habe ich einmal 684€ verdient, sonst immer unter 400€. Nun habe ich die Möglichkeit, desöfteren mehr als 400€ monatlich zu verdienen (wenn ich will).

Da ich die Einkommenssteuer sparen will, habe ich vor im Jahr nicht mehr als 8.004€, bzw. im Schnitt 667€/Mon. zu verdienen.

Fragen:

  1. Ich habe von Midijobs mit "günstigen" Beiträgen bzgl. der Renten-/Sozialversicherung gelesen, gilt das für mich auch, solange ich nicht mehr als 800€/Mon. verdiene?

  2. Mit welchen prozentualen Abgaben (ca) muss ich für die Renten/Sozialversicherung rechnen, wenn ich zwischen 400€ und 800€ monatl. verdiene? Sind das diese max. 21% von denen ich gelesen habe?

Ich möchte quasi wissen, ob es sich für mich lohnt mehr als 400€/Mon. zu verdienen, und was auf mich zukommt. Als Student wäre es aus finanzieller Sicht nicht besonders angenehm, wenn irgendwann die dicke Rechnung vom Finanzamt oder der Renten-/Sozialversicherung käme.

Eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen, ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Mühe!

Liebe Grüße

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VBL-Riester oder DWS Riesterrente Premium?

Hallo zusammen. Ich befinde mich zurzeit in einem befristeten Angestelltenverhältnis mit einer Bundesanstalt. Eine Festanstellung ist zurzeit nicht in Sicht. Mein letztes Jahreseinkommen lag bei circa 32000 €. Jetzt bin ich 30,5 Jahre alt und möchte etwas für meine Altersvorsorge tun, d.h. meine Rentenlücke schließen. Ich habe mich an einen unabhängige Finanzberater gewendet. Der Berater hat die DWS Riesterrente Premium empfohlen. Für die volle staatliche Zulage müsste ich pro Monat 93,83€ zahlen (Renteneintrittsalter: 67 Jahre). Die voraussichtliche Rente auf Basis der garantierten Versorgungsleistung beträgt 172€. DWS hat im Vertrag auch ein Totalverlust Risiko.

Allerdings hat mir eine Rentenberaterin meines Arbeitgebers zur „VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“. Wenn ich dort einen Riester Rentenversicherung abschließe und aus dem öffentlichen Dienst ausscheide. Kann ich den Vertrag beibehalten und die Vorteile mitnehmen. Vorteile sind die sehr viel niedrigeren Verwaltungskosten, keine Abschlusskosten, erheblich höhere garantierte Versorgungsleistung etc.

Fragen:

1.Sind denn jemanden Vor- und Nachteile der VBL bekannt?

2.Ist die VBL wirklich besser und kostengünstiger als beispielsweise die DWS oder andere private Versicherer? Sie steht ja nur dem Personal im öffentlichen Dienst zur Verfügung.

3.Welches VBL Angebot ist besser? VBL klassik, VBL dynamik, VBL extra?

4.Welche jährliche Dynamik ist empfehlenswert? Die jeweilige Jahresinflation? Bei DWS war nur eine jährliche Anpassung der Beiträge um 5% möglich.

http://www.vbl.de/de/service/online_rechner/

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