Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.

Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:

(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?

(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?

(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?

(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?

(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.

(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.

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Mündliche Kündigung von WG-Zimmer - Vermieter WAR einverstanden - Neue zahlt Miete nicht - Haftung?

Hallo zusammen, folgender Fall: Ich habe meiner WG Mitbewohnerin (persönlich) sowie Vermieter (telefonisch) rechtzeitig also 3 Monate vor Auszug mitgeteilt, dass ich ausziehen werde. Der Vermieter sagte am Telefon, dass ich keine schriftliche Kündigung brauche, dass es keine ÜBergabe gibt, dass wir jemanden Neuen suchen müssen. Meine Mitbewohnerin suchte jemand neues, die Person zahlte die Miete nicht und ist nach einem Monat wieder ausgezogen. Rechtlich gesehen, bin ich noch in dem Mietvertrag, weil ich nicht schriftlich gekündigt habe. Allein meine Kündigung wäre sowieso nicht wirksam gewesen, weil der Vertrag auf meine Mitbewohnerin und mir übertragen wurde (im Original Vertrag steht die vorherige Mitbewohnerin - es gibt eine Vereinbarung mit mir und Vermieter für die Übernahme aller Rechten und Pflichten). Der Vermieter machte eine Bonitätsprüfung der neuen Mieterin, teilte aber nicht mit, dass diese negative ausfiel. Die neue Mieterin zog also in die WG ein. Ich übergab die Schlüssel an meine bisherige Mitbewohnerin im Glauben, dass alles seine Ordnung hat.

Meine Mitbewohnerin und ich haben nun gekündigt zum 30.09.2011. Frage: Hafte ich nun für die Miete bis zum 30.09.2011? Oder habe ich im Zweifelsfall wenn es zum Rechtsstreit kommt doch eine Chance nicht haftbar gemacht zu werden?

Danke für eure Hilfe!

Kündigung, Mietvertrag
Mietverhältnis kommt nicht zustande, muss der Mieter für Mietausfälle haften?

Die Wohnung war besichtigt und hat dem Mieter auch sehr gut gefallen. Er bekräftigt seine Absicht die Wohnung 2 Monate später zu Mieten. Er erhält den Mietvertrag zur Ansicht / Unterzeichnung per Post. Der Vermieter geht 2 Wochen in Urlaub. Dem Mieter gefallen einige Klauseln des Vorlagemietvertrages nicht, vor allem, dass in diesem die Einbauküche nicht als Gegenstand des Mietvertrages, sondern ausdrücklich dem Mieter "nur kostenfrei zur Verfügung" gestellt wird, obwohl die Wohnung mit dieser in der Anzeige beworben wurde. Im Schadensfalle müsse der Mieter für Schäden aufkommen und defekte Geräte (Kühlschrank, Herd, Backofen, Spülmaschine) ersetzen. Dem Mieter reichen diese Punkte um mit diesem Vermieter kein Mietverhältnis eingehen zu wollen und schickt dem Vermieter den Vertrag ohne Unterschrift zurück. Er erklärt diesem schriftlich, dass einige Dinge in dem Mietvertrag nicht wie mündlich vereinbart aufgeführt waren und deshalb kein Interesse mehr bestehe die Wohnung zu Mieten. Der Vermieter meldet sich nach den 2 Wochen Urlaub beim (potentiellen) Mieter und fordert von diesem eine Erklärung und droht jetzt mit Schadenersatzforderungen, da er nun vermutlich das Mietobjekt nicht zum vorgesehen Zeitpunkt (5 Wochen später) vermieten kann und es wieder neu inserieren muss. Können auf den potentiellen Mieter Kosten zukommen. Wenn ja in welcher Höhe.

Mietrecht, Mietvertrag, Schadenersatz

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