Mietfrei wohnen im Alter durch Investition in ein Eigenheim oder in Miete bleiben und dafür regelmäßig hohe Sparbeträge in Fonds an sparen, was ist effektiver?

Jedenfalls auf eine Sicht von 25-30 Jahren betrachtet?

Ausgangssituation:

Würde ich mit meiner Familie schlicht und kostenoptimiert bauen wollen, müsste ich nach derzeitigem Stand und Kostenkalkulation quasi mein komplettes Eigenkapital opfern welches derzeit zur Altersvorsorge in Aktien langfristig angelegt ist. Und dann müsste noch ein Betrag von rund 250.000 € finanziert werden und in 20 Jahren getilgt sein (Dann 60 Jahre alt). Einschließlich Nebenkosten und Instandhaltungsrücklagen wären das rund 40 Prozent des verfügbaren Gesamtnettoeinkommens monatlich.

Grundsatzfrage: Welchen monatlichen Anteil sollten Wohnkosten inkl. Nebenkosten vom verfügbaren Gesamteinkommen nicht überschreiten?

Leider sind halbwegs vergleichbare Mietobjekte ebenfalls rar gesät in der Region (20 km Radius) und wenn vorhanden, dann meist so teuer, dass eine Hausmiete mit Nebenkosten vergleichbare Kosten (betrachtet auf 20 Jahre Tilgungszeit und bei üblichen Mietsteigerungen) verursachen.

Dafür könnte beim Mieten das verfügbare Geld weiter arbeiten und sich vermehren. Bei einem Hauskauf wären sicherlich massive Abstriche im Bezug auf eine zusätzliche Altersvorsorge (wie Fonds etc.) die Folge. Beispiele dieser Art kennen wir genug. Da steht dann ein schönes Haus, aber darin ist fast das komplette Kapital gebunden.

Da auch die Kinder bereits Richtung Pubertät gehen und vermutlich nicht ewig im Haus leben werden, stellt sich bei uns also die grundsätzliche Frage: Was tun?

  1. Mieten oder kaufen/bauen?
  2. Mieten und später evtl. kaufen/bauen (altersgerecht)?
  3. Mieter dauerhaft bleiben?
  4. Mieter bleiben und für die Kinder kleine 1-Zimmer-Appartments als Kapitalanlage kaufen und vermieten?

Eine Schenkung oder einkömmliche Erbschaft ist ebenso wie ein besser bezahlter Job oder eine ultimative Geschäftsidee nicht in Sicht. Daher gehe ich mal vom bestehenden Finanzstatus aus. Im Bezug auf das Thema Wohnen an sich sind wir eigentlich recht flexibel (Mieten oder Kaufen/bauen wäre egal).

Was wäre aber finanziell wohl in unserem Fall die bessere Wahl?

Bauen, Finanzierung, Immobilien, Miete
U25 Umzug in ein anderes Bundesland mit Hartz 4. Ist das möglich ohne Zustimmung?

Ich bin 23, seit Kurzem mit dem Studium fertig und beziehe seit einem Monat ALG II. Nun möchte ich gern in ein anderes Bundesland umziehen, in erster Linie aus persönlichen Gründen, aber auch weil ich mir bessere Jobchancen erhoffe. Ich habe bereits ein Zimmer in Aussicht, das nicht teurer als meine aktuelle Miete ist. Dass Umzugskosten und Kaution keinesfalls übernommen werden ist mir bewusst.

Meine Frage ist im Wesentlichen, ob Probleme auf mich zukommen könnten weil ich noch unter 25 bin und in der neuen Stadt erneut einen Antrag stellen muss (auch wenn mir dieser an meinem aktuellen Wohnort schon bewilligt wurde)? Kann ich ohne Genehmigung umziehen? Mich also einfach ummelden und bei dem neuen Amt melden, so wie das bei über 25-jährigen möglich ist?

Ich habe folgenden Abschnitt in § 22 SGB II gefunden:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Gilt dies auch, wenn mir die Leistungen bereits für eine andere Wohnung genehmigt wurden?

Ich konnte für meinen Fall einfach noch keine eindeutigen Informationen finden und bin Ihnen sehr für jede Antwort dankbar!

Behörden, Hartz 4, Hartz IV, Miete, umzug
Hat mein Vermieter das Recht die Mietkaution für eine Gardinenreinigung als Teil der Endreinigung ohne (festgestellte Mängel) einzubehalten?

Hallo, ich bin Ende Januar aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag wurde mündlich im beidseitigen Einverständnis frühzeitig aufgelöst, da ich einen vom Vermieter akzeptierten Nachmieter präsentieren konnte.

Nun kam vor kurzem die böse Überrschung als der Vermieter knapp 500€ der Kaution einbehalten hat. Grund dafür ist eine von mir unterschriebene Extraklausel im Hamburger Mietvertrag. Dort heißt es: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Kosten der Endreinigung durch eine Reinigungsfirma vom Vermieter zu begleichen."

Nun setzt sich die einbehaltene Summe aus 115€ Grundreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma und 374€ für eine Gardinenreinigung zusammen. Die Grundreinigung stelle ich nicht in Frage, ein ähnlicher Betrag wurde mir beim Einzug auch angekündigt. Die 374€ für die Reinigung der Gardinen ist mir allerdings ein dicker Dorn im Auge. Bei der Schlüsselübergabe wurden keinerlei Mängel / Verschmutzungen erwähnt oder festgehalten. Die Gardinenreinigung wurde standardgemäß durchgeführt heißt es vom Vermieter nun. Mir wurden also weder Mängel angezeigt noch hatte ich die Möglichkeit potentielle Verschmutzungen selbst zu beseitigen.

Nun die Frage, darf der Vermieter diese Art von Summen für eine Standardreinigung einbehalten? Und noch wichtiger, kann unter der im Mietvertrage genannten "Endreinigung" eine Gardinenreinigung mit einbegriffen sein obwohl nicht eindeutig genannt? Wie sähen meine Chancen bei einer potentiellen Klage aus?

Da ich mit derartigen Rechtsstreitigkeiten noch nichts zu tun hatte, würden mich noch die potentiell nächsten Schritte interessieren. Erstmal werde ich den Vermieter postalisch auffordern den Betrag der Gardinenreinigung komplett zurückzuzahlen. Was wären dann die nächsten Möglichkeiten sollte er sich weigern? Gibt es bezahlbare Beratungsmöglichkeiten die der Streitsumme gerecht werden?

Würde mich über jede Hilfe / Meinung freuen.

LG, Gunnar

Miete, Mietkaution, wohnung
Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.
DATEV SKR 03 Mietsäumnis: Wer kann mir bei der Buchung helfen?

Hallo, ich bin Freiberufler und buche meine Miete bislang auf DATEV SKR 03 Konto Miete [4210] an Bank[1200].

Da ich Hauptmieter eines von mehreren Personen genutzten Gewerberaumes bin, die jeweils einen Untermietvertrag bei mir haben, wird die Miete auf ein Mietsammelkonto dessen Inhaber ich bin, überwiesen. Die jeweilige zweimonatige Kaution befindet sich ebenso auf diesem Konto. Die Bankbelege weisen dann eine Buchung von Geschäftskonto auf Mietsammelkonto mit Betreff "Miete Monat/Jahr" auf.

Das Mietsammelkonto und die Kaution sind nicht buchhalterisch erfasst und stehen somit in keinem Zusammenhang mit meiner EÜR.

Im Moment sind meine Einkünfte sehr unregelmäßig, daher kommt es leider häufiger vor, dass ich die Miete ebenso unregelmäßig überweisen kann. Durch die Kaution besteht ein Puffer, so dass die Miete letztendlich dennoch komplett vom Mietsammelkonto überwiesen werden kann. In besseren Monaten überweise ich dann die 'säumige' Miete.

Dies ergibt in der Buchhaltung natürlich Monate ohne Miete und Monate mit doppelter Miete.

Nun meine Frage.

Wie kann ich buchen, so dass die Miete dennoch als regelmäßige Ausgabe erscheint und ergebniswirksam verbucht wird, die tatsächlicht Überweisung Miete[4210] an Bank[1200] nicht ergebniswirksam ist, sondern nur in der Buchungsliste relevant ist?

Miete[4210] an Verrechnungskonto ergebniswirksam[1371]?

Und bei tatsächlicher Banküberweisung:

Verrechnungskonto[1371] an Miete[4210]

sowie

Miete[4210] an Bank[1200] nicht ergebniswirksam - [eigene Konten erstellen ?]?

Herzlichen Dank Paul P.

Buchführung, Miete
Stiefvater droht mit Anwalt und verlangt Geld

Meine Mutter hat nach den Tod meines Vaters (damals war ich 8 Jahre alt) einen neuen Freund kennengelernt und wir sind etwa 1 Jahr später zu ihm ins Haus gezogen. Geheiratet haben die beiden nicht. Von Anfang an war ich (25)für meinen Stiefvater nur eine Last und systhematisch hat er versucht mich runter zu machen. Seit nun 4 Jahren bin ich beruflich beim Bund und verbringe so gut wie die meiste Zeit in der Kaserne und fahre aufgrund der Situation zu hause nur selten heim (bin aber dort gemeldet) . Bei meinem letzten Aufenthalt vor einem viertel Jahr ist es mal wieder ausgeartet mit meinem Stiefvater so dass ich meine Sachen gepackt habe und gefahren bin. Meine Mutter hat noch gesagt wenn ich das nicht vertrage brauche ich auch nicht wieder kommen. Seit dem habe ich auch nicht mehr angerufen. Vorher habe ich mich wöchentlich bei meiner Mutter gemeldet. Es besteht also seit diesem Zeitpunkt kein Kontakt zwischen uns. Nun habe ich einen Brief von meinem Stiefvater bekommen. Meine Mutter ist derzeit nicht zu Hause. Sie befindet sich seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. In diesem Brief droht mein Stiefvater mir mit einem Anwalt wenn ich mich nicht ummelde sowie Müllgebühren von 2013 und 2014 bezahle. Insgesamt 130 Euro Müll (obwohl ich ja nur selten da bin) . Weiterhin fordert er von mir solange ich mich nicht ummelde ab sofort monatlich 100 Euro zu zahlen. Weiterhin habe ich vor drei Jahren ein Auto 8000Euro von meiner Mutter abgekauft. Kein Kaufvertrag ( so ein Familiending sozusagen). Habe das Auto bezahlt und nie den Brief bekommen. Letztes Jahr im März habe ich mir einen neuen Jahreswagen zugelegt und wollte das alte Auto verkaufen. Meine Mutter wollte es gerne weiter benutzen Daher hat sie es zurückgekauft 4000Euro. In dieser Summe hat sie Müllgebühren schon mit berechnet da mein Stiefvater da schon seit Jahren mit rumstresst. Damals hatte sie noch hinter mir gestanden bzw mich als Sohn auch wahrgenommen. Immer mehr hat mein Stiefvater dann auf sie Einfluss genommen. Zu diesem Auto gab es noch Alusommerreifen (sind eingelagert gewesen bei mir in Kasernennähe. Vor nem halben Jahr ungefähr sagte ich, dass ich die Reifen noch eingelagert habe und die dann mal versenden lasse. Mein Stiefvater meinte er habe sich schon welche gekauft. Brauche er jetzt auch nicht mehr. Daher habe ich das mit den Reifen dann auch vergessen. Vor nem Monat rief mich das Autohaus wo die Reifen eingelagert sind an und erinnerte mich daran. Da ich selber keine Verwendung dafür hatte und mein Stiefvater eh meinte er braucht diese nicht mehr habe ich durchgegeben, dass diese verkauft werden können. Wurde so dann auch durchgeführt. Nun schreibt er in seinem Brief auch, dass er mich erinnert dass ich diese Reifen noch besitze und er die braucht und ich diese ihm schicken soll. Wenn ich diese ganzen Angelegenheiten nicht regel schaltet er einen Anwalt ein schreibt er. Meine Frage nun: Kann er mir überhaupt etwas anhaben? Ich würde mich jetz ummelden und den Brief ignori

Geld, Miete
Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter

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