Kündigung Begründung für ALG 1: Soll ich erwähnen dass ich studieren und eine 2 Monate Reise machen wollte?

Hallo, Ich habe für ein paar Wochen gekündigt und muss jetzt Arbeitslosengeld beantragen.
Kontext: Also ich kündige tatsächlich aus 4 Gründe: 1) das Arbeitsklima war nicht schön und ich könnte auf die Firma mich nicht beziehen 2) die Aufgabe auch nicht mehr motivierend da es gab keine Perspektive für personal Entwicklung ohne Tecknisches Kenntisse im Naturschutz zu haben.
3) Ich wollte Naturschutz studieren (Teilzeit und Fernstudium). Diese Programm ist theoretisch Arbeitsbegleitend. Aber im meinem Fall, da mein Job sehr Zeit intensiv war, mit viel Abgabetermine, und sehr flexible Uhrzeiten, war es unrealistisch beide (Job und Studium) zu machen. 4) Ich wollte ein etwas längere Reise machen (2,5 Monate)

Da ich 4 Jahre lang, Vollzeit, gearbeitet habe, normalerweise hätte ich ein Anspruch für ALG 1. Weil ich gekündigt habe, ich weiss schon dass ich nur bis 9 Monat es bekommen könnte und wahrscheinlich ab April (ich bin ab 1/01/2016 offiziell Arbeitslos)

Um die ALG I zu bekommen, jetzt muss ich verschieden Termine mit dem Arbeitsamt und auch eine "Fragebogen bei eigener Kündigung" schreiben. Die Frage ist quasi auf welchen Gründen habe ich gekündigt und was habe ich versucht um meiner Arbeit zu behalten und zu verbessern. Meine Frage ist denn, bzg. punkt 3 und 4, soll ich Überhaupt diese Gründe erwähnen. Wenn Ja, wie könnte ich das Formulieren, um nicht mehr als 3 Monate Sperrzeit zu bekommen... Ich möchte meine Chance nicht zerstören...

Vielen Dank im Voraus für alle Empfehlung, Viele Grüße,

Alg 1, Kündigung
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Hallo,

Ich habe zufällig eine alte LV gefunden. Wusste nicht das ich die Beitragsfrei gestellt hatte. Es ist eine Fond Gebundene LV. Ich habe mir von der Zuricher mal die aktuellen Daten geben lassen. Nun überlege ich was ich mit der LV mache. Kündigen oder widderufen ? Ich würde das Geld gut gebrauchen können, unsere Heizungsanlage muss ausgetauscht werden.

Die Versicherung wurde am 01.12.1997 abgeschlossen. Der Beitrag betrug 65,95 Euro, monatlich. Beitragfrei ist der Vertrag seit 01.02.2008.

Rückaufswert zum 01.10.2016 ca. 8400 Euro.

Nun habe ich mal nachgeschaut. Der Fond (DWS Akkumula) hat sich sehr gut entwickelt. Z.B. 2003 waren die Fondsanteile bei rund 350 Euro, zur Zeit sind sie bei 910 Euro. Eingezahlt an Beiträgen haben ich ca. 8000 Euro. Wenn Rückkaufswert gleich Auszahlbetrag ist, würde ich bei Kündigung 400 Euro mehr raus bekommen .

Nun bin ich mir fast sicher das die Widerrufsbelehrung nicht korrekt ist und eine Rückabwicklung möglich wäre. Doch lohnt sich das ? Würde da mehr bei rum kommen ? Ich bin mir unsicher was ich machen soll ?

Könnte ich jetzt kündigen und nachträglich versuchen den schwerlichen Weg des Widerrufs gehen ?

Den Rückkaufwert habe ich gestern erfragt. Auf der letzten Wertentwicklung von 2015 steht :

Für den Fall das Sie Ihren Vertrag nicht weiterführen wollen und kündigen, erhalten sie den Rückkaufwert. Er entspricht dem Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile und betrug per 30.11.2015 insgesamt 8367,22 Euro.

Telefonische Abfrage von gestern : per 01.10.2016 8462,33 Euro

Das hört sich für mich an, das das auch der Auszahlbetrag ist, oder ?

Ich würde mich über einen guten Rat freuen.

Kündigung, Lebensversicherung, Widerruf
fristlose Kündigung eines Bausparvertrages während Ansparphase. Gibt es Vorfälligkeitsentschädigung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe einen alten Bausparvertrag. Diesen möchte ich nicht weiter besparen, da es mir sinnlos erscheint. Stattdessen kann ich das angesparte Geld derzeit gut gebrauchen.

Der Vertrag befindet sich in der Ansparphase und ist zu ca. 1.400€ von 11.000€ bespart. Die Zuteilung würde so lange dauern, bis ich den Vertrag quasi nicht mehr benötige. Dazu ist die Summe von 11.000€ auch nicht sonderlich hoch.

Jetzt habe ich zur Kündigung eine Frage:

In den Vertragsunterlagen zum Thema Kündigung steht:

*"(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang deiner Kündigung folgt, verlangen.

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.

(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung des Bausparguthabens gekündigte Verträge aus können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermin verschoben werden."*

Heißt das ich komme an das Geld frühestens nach Kündgung und 6 Monaten ran?

Im Netz habe ich gelesen, dass auch eine Fristlose Kündigung möglich ist. Dabei würde eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% pro Monat vorzeitiger Kündigung anfallen. Ist das so richtig? Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen. Wenn es stimmt: Beziehen sich die 1% auf die angesparte Summe (1.400€), oder auf die gesamtsumme des Bausparvertrages, also 11.000€?

Danke für eure Hilfe, ich Hoffe der Text ist nicht all zu lang ;)

Bausparvertrag, Kündigung, Kündigungsfrist, Vorfälligkeitsentschädigung
Ist die Kündigung eines Honorarvertrages per E-Mail rechtsgültig?

Ich habe per e-mail eine Kündigung eines Honorarvertrages erhalten; ich war 5 Jahre lang Lehrer bei einer Berufsfachschule mit 4 Stunden wöchentlich. 1. Frage: Ist eine Kündigung per E-Mail rechtsgültig?

Diese 4 Stunden/Woche wurden im letzten Schuljahr nicht eingehalten, es waren mehr als die Hälfte weniger. Das wurde mir damit begründet, dass eine Klasse den Unterricht in meinem Fach erst im 2. Ausbildungsjahr erhalten sollte - bis dahin war es immer im 1. Ausbildungsjahr gewesen. Ich ging davon aus, dass im jetzigen Schuljahr ich dann die fehlenden Stunden bekommen sollte, stattdessen wurde mir gekündigt. Meine Frage: Habe ich Schadenersatz wegen Nichterfüllung?

zu den 4 Stunden wöchentlich steht im Vertrag: "Der Einsatz der Lehrkraft bezüglich Zeit, Ort, Umfang und Dauer der Tätigkeit werden grundsätzlich im Einvernehmen der beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der schulischen Verwlatungsvorschriften und der Klassen- und Schülerzahlen festgelegt. Der Vertrag ist auf Dauer angelegt. Die Schulleitung argumentiert, dass auch ein Kürzung der oben genannten 4 Stunden/Woche damit abgedeckt ist, während ich der Auffassung bin, da es bei den 4 Stunden nicht um das ob, sondern um das wie geht. In dieser Schule wird der Unterricht in Blöcken erteilt, d.h. es gibt Zeiten ausserhalb der Schulferien, wo ich keine Stunden habe. Im Einvernehmen bedeutet für mich, dass ich nicht nur informiert werde, und zwar vollständig, sondern auch zustimme. De facto fand eine Kürzung der Stunden um die Hälfte statt. Wer kann mir helfen?

Kündigung, Honorarvertrag
Wie ist Beteiligung an Wohnkosten steuerlich zu behandeln?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da wieder einmal eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.

Folgende Situation: Ein Haus- oder Wohnungseigentümer nimmt ein studierendes Kind eines Freundes bei sich für die Dauer von z.B. 2 Semestern auf und lässt sie/ihn bei sich wohnen. Das Haus/Wohnung ist noch mit einer Hypothek belastet. Der/die Student/in beteiligt sich an den Kosten fürs Wohnen. Es wird kein Mietvertrag (weil Eigentum, auch kein Untermietvertrag) geschlossen.

Frage 1: Wie wird im vorliegendem Fall die steuerliche Seite abgewickelt ?.

Frage 2: Angenommen die monatliche Hypothekrate beträgt 1.000 Euro. Der/die Studentin beteiligt sich mit 500 Euro/Monat (wie gesagt, ohne Mietvertrag). Was ist nun bei der Steuererklärung anzugeben ?.

Frage 3: Können irgendwelche Ausgaben für Reparaturen, Zinsen.... den Einnahme gegen gerechnet werden. Angenommen, der Eigentümer und der/die Studentin nutzen das Haus/Wohnung jeweils zu Hälfte ?.

Frage 4: Ist im vorliegendem Fall ein Mietvertrag erforderlich ?.

Frage 5: Braucht man für einen eventuellen Wohnsitzwechsel einen Mietvertrag oder kann man sich bei der Meldebehörde ohne Mietvertrag anmelden ?

Frage 6: Erwirbt der/die Studentin mit zunehmender Bleibedauer, sowas ähnliches wie Kündigungsdauer/Kündigungsfrist oder kann man sich von ihm/ihr, wenn es nicht mehr passt von jetzt auf sofort trennen ?.

Frage 7: Wird die Beteiligung an den o.g. Wohnkosten als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Mietvertrag liegt nicht vor) erfasst oder als sonstige Einnahmen ?

Ich danke Euch im voraus für Eure Antworten.

Kündigung, Mietvertrag, Steuern, Einnahme
Ergo Rentenversicherung bitte um hilfe

Hallo liebe Gemeinde,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich einer Rentenversicherung die am 1.12.2004 abgeschlossen wurde. Und zwar habe ich eine finanzielle Notlage, wie so viele und habe keinerlei Rücklagen. Daher habe ich mich entschieden die Versicherung, trotz Steuerabgabgaben in Höhe von 25%+solizuschlag und kirchensteuer in kauf zu nehmen. Da ich fast überall gelesen habe, dass etwa 30% des Versicherungswertes verloren geht beim kündigen, kann ich mich damit eigentlich abfinden. Meine Versicherung hat einen Wert von 8045,37 EURO. Nun habe ich vor paar Tagen die Antwort von Ergo erhalten, dass meine steuerpflichtigen Erträge 1760 Euro Betragen. Wenn ich das richtig verstehe, bin ich zu 100% steuerpflichtig, da ich ja vor Ablauf der 12 Jahre kündige. Ist das wirklich deren Ernst, dass die mir nach 11 Jahren 1760-Steuern auszahlen wollen? Oder verstehe ich da was falsch? Ist das rechtens?

Rentenversicherung nach RPR(04) 1. Leistung bei Tod 2014 9000 Euro 2. Wert 8045 Euro

seit einem Jahr ist die Versicherung stillgelegt, daher aktuell beitragsfrei und daraus ergibt sich eine garantierte Kapitalabfindung 2025 von 9500 Euro bzw unverbindliche von knappen 12000.

Wie schon erwähnt waren mir Verluste bewusst und ich hätte sogar 50% in Kauf genommen, da mir 4000 Euro jetzt verdammt gut tun würden. Aber mit 1750 Euro hat mich die Ergo doch schockiert. Kann mir das einer erläutern?

Grüße

Rentenversicherung, Kündigung, Auszahlung, Verlust
Kündigung Wohnriester Bausparvertrag

Hallo, eine Bekannte hatte ihre Riesterrente (Versicherung) gekündigt und in einen Wohnriester Bausparvertrag überführt (Guthabensübertragung). Diesen hat sie zwar bespart, aber noch keine Zulagen für diesen beantragt. Das übertragene Guthaben enthielt jedoch Zulagen. Ebenso hat sie in den vergangenen Jahren über den alten Vertrag Steuervorteile erhalten. Leider wurde sie sehr schlecht beraten und bereut diesen Schritt nun. Nun möchte Sie am liebsten den Bausparvertrag kündigen, da eine Beitragsfreistellung und das Liegenlassen des Geldes dort ihr auch nicht gefallen. Wenn Sie das tut, was passiert dann technisch? Werden die übertragenen Zulagen an die Zulagenstelle zurückgezahlt? Ich nehme an ja. Was jedoch passiert steuerlich gesehen? Die Wüstenrot sagte mir, dass das mit dem Finanzamt ausgemacht werden muss. Ich hatte nämlich mal gehört, dass einige Gesellschaften einen Steueranteil direkt einbehalten. Würde nun das erhaltene Kapital in dem Jahr als Einkommen zugerechnet und man muss es mit seinem Steuersatz versteuern oder errechnet das Finanzamt die bisher erhaltenen Steuervorteile und fordert diese zurück? Ersteres wäre ja erheblich schlechter, durch die Steuerprogression. Und kann es sein, dass die Wüstenrot nun bei Kündigung die noch nicht komplett bezahlten Abschlusskosten auf einen Schlag verlangt?

Kündigung, Riester, Riester-Rente, Steuern, Wohn-Riester, Zulagen
Wie komme ich aus Wohnriesterfinanzierung heraus ohne große Schwierigkeiten zu bekommen

Hallo, ich finanziere meine ET-Wohnung mithilfe eines Wohnriester-(Voraus-)darlehens der BSP Schwäb. Hall. Das heißt ich habe von der Bausparkasse vor 3 Jahren 65000,- EUR erhalten, die mir zum Erwerb meiner ETW gefehlt haben. Im Gegenzug zahle ich den Bausparer (auch mithilfe der Riesterförderung) nach und nach ab.

Leider habe ich in den letzten Jahren kaum Geld angespart und benötige daher noch ca. 9 Jahre bis ich mit der "Ansparphase" fertig bin und in die "Abzahlphase" gelange. Vorher hab ich anscheinend keine Möglichkeit, Sondertilgungen einzubringen, sodass ich lt. Berater keine Möglichkeit habe, vorher mit der Ansparphase fertig zu werden.

Problem ist, dass ich aufgrund einer bevorstehenden Hochzeit zu Geld komme und die Finanzierung damit theoretisch abschließen könnte. Meine Verlobte möchte nicht in dieser Wohnung leben, weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt, sodass es uns am liebsten wäre, ich würde die Wohnung abzahlen und verkaufen. Leider geht das ja anscheinend nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Riesterfinanzierung aufzulösen bzw. zu kündigen? Ich wäre definitiv dazu bereit, eine klassische Rieser-RV abzuschließen und die zuvor erhaltenen staatlichen Zuschüsse aus dem Wohnriester in die RV "umzuschichten", um nichts zurückzahlen zu müssen. Spielt da die Bausparkasse mit?

Ich möchte einfach nicht ein knappes Jahrzehnt an diese Wohnung gebunden sein, wenn ich hier gar keine Zukunft habe. Eigentlich möchte ich gemeinsam mit meiner Frau ein Haus kaufen (oder ein Geerbtes renovieren) und das Geld aus dem Verkauf der ETW in die Finanzierung des Hauses (oder der Renovierung) einfließen lassen.

Es wäre schön, wenn mir jmd helfen könnte. Leider habe ich zu dieser Problematik noch keinen passenden Beitrag gefunden. Evlt. hat jmd ähnliche Probleme mit dieser unflexiblen Wohnriesterfinanzierung gehabt?

Danke im Voraus Martin

Bausparkasse, Eigentumswohnung, Finanzamt, Finanzierung, Kündigung, Wohn-Riester
Bausparvertrag loswerden.

Hallo.

Ich verstehe im Augenblick nur Bahnhof Kofferclan. Kurzum, ich möchte aus diversen Gründen meine Bausparkasse sofort loswerden. Nachdem ich online eigentlich erst nach Infos gefragt habe bekam ich per Post gleich zwei verschiedene Formulare zugesendet, mit einem Brief und dem Hinweis, dass nach den Bedingungen eine Abrechnung des Vertrages ab einem Guthaben von 1500 Euro mit Einhaltung 6monatiger Kündigungsfrist möglich sei. Eine vorzeitige natürlich auch, aber dafür falle ein Vorfälligkeitsdiskont an (Wenn ich das richtig verstanden habe 3 % ). Gewährte Vergünstigungen müssen zurückbezehalt werden. Wohungsbauprämie oder VL un dergleichen habe ich aber NIE in Anspruch genommen.

Als zweite Möglichkeit hieß es, für zusätzliche Liquidität gäbe es noch eine andere Möglichkeit; Mein Vertrag würde im Dispotarif geführt , und ich hätte die Möglichkeit-ohne Kündigung-sofort über 1500 Euro zu verfügen. Voraussetzung sei das entsprechene Guthaben.
1. Mein Guthaben beträgt nur etwas über 600 Euro, im Antrag der Dispoauszahlung (BHW-Dispobausparvertrag; Antrag auf Teilung und Rückzahlung) steht kleingedruckt natürlich, "Ist die Bausparsumme kleiner als 1.500 Euro, wird der Vertrag ebenfalls abgerechnet. WIE ist das gemeint, WIe wird das abgerechnet?

  1. Was heißt D Plus und D-Maxx? In meinen UNterlagen steht nur Bausparvertrag.

  2. Mir werden jeden Monat 20 euro abgezogen. Abschlussgbebühr 12 Euro. Muss ich diese auch bezahlen wenn ich kündige?

  3. Ist dann die Dispoauszahlung keine Kündigung, und ich bin dann die Bausparkasse nicht los?

  4. Das andere Formular nennt sich Kündigung eines nicht zugeteilten Bausparvertrages. ( Meine Zuteilung ist erst 2024.) Ist das die Beendigung des Vertrages?

6 . Wenn ich das Formular aus Punkt 5 nehme, was muss ich in etwa an Diskont bezahlen wenn ich mein Geld sofort haben will, und aus dem Bausparvertrag raus will? Und was heißt das wenn ich auswählen muss auf dem Formular ob bísher monatliche Zahlungen nach ABrechnung gutgeschrieben werde ODER nicht mehr angefordert werden? Sorry aber wenn ich anrufe, werde ich nur wieder belatschert oder bisschen wie ein Dummie behandelt, bloß weil ich mal Gegenfrage stelle (mein gutes Recht eigentlich). Danke im Voraus, ich werd nämlich gleich irre.

Bausparvertrag, Kündigung
Woran merke ich, ob mein Bankkonto gekündigt ist? Wie komme ich an mein Geld bei Kündigung?

Hallo,

es geht um folgende Situation:

Es gab im Juli eine laufende Pfändung auf meinem Konto, weshalb die Postbank mir einen Brief zuschickte, in dem steht, dass sie mein Konto zum 25.09. kündigen werden. Dort stand auch drin, dass sie die Kündigung zurücknehmen werden, wenn die Pfändung bis dahin wieder ruhend gestellt ist. Die Pfändung ist bereits seit August ruhend gestellt und ein Mitarbeiter am Telefon teilte mir im August mit, dass die Kündigung damit vom Tisch ist.

Ich mache mir allerdings Sorgen, dass die zuständigen Mitarbeiter vielleicht vergessen haben könnten, die Kündigung im PC wieder rauszunehmen, sodass mein Konto nun doch gekündigt ist. Ich wollte das heute bei der Postbank testen. Der Geldautomat hat meine Karte angenommen und ich konnte auch meinen Kontostand sehen. Ich wollte eigentlich auch testen, ob ich weiterhin Geld abheben kann, aber ich hab leider nurnoch 4 Euro auf dem Konto, sodass ich den Test nicht durchführen konnte. Ich wollte euch deshalb fragen: Woran kann ich erkennen, ob mein Konto gekündigt ist oder nicht? Ich bekomme nämlich am Montag mein Geld und wenn das Konto gekündigt wäre, würde ich da ja nicht rankommen und ich könnte meine Miete nicht überweisen. Ich möchte aber auch nicht bis Montag warten, um die Gewissheit zu haben, ob mein Konto gekündigt ist oder nicht. Möchte das jetzt unbedingt wissen, damit ich wieder beruhigt bin. Wisst ihr vielleicht, woran ich erkennen kann, ob mein Bankkonto gekündigt ist oder nicht?

Und die 2. Frage: Wenn mein Konto gekündigt sein sollte, wie komme ich dann an mein Geld auf dem Konto? Mein Geld kommt am Montag aufs Konto und wenn das Konto seit dem 25. schon gekündigt ist, würde ich nicht an das Geld rankommen, oder? Wie würde ich an mein Geld wieder rankommen?

Danke im Voraus für Eure Antworten =)

Liebe Grüße

Bankkonto, Kündigung
Ist Darlehensgeber (Bauspar) verpflichtet, auf § 489 BGB hinzuweisen (insbes. auf Vollauszahlung)?

Wir haben 2003 ein Vorausdarlehen über 204.000 EUR durch einen gleich hohen Bausparvertrag abgesichert. Von dem (m. E. viel zu hoch abgeschlossenen) Vorausdarlehen kamen insgesamt ca. 202.000 EUR zur Auszahlung (99 % des Darlehens nach Baufortschritt ausgezahlt - letzte Rate 07/2003). Für den nicht ausgezahlten Betrag von (weniger als) 2.000 EUR war kein Bearf und wir zahlen dafür durchgehend Bereitstellungszinsen.

Der Darlehensgeber hat nie auf die gesetzlich mögliche Kündigung nach § 489 BGB hingewiesen! Auch erfolgte kein Hinweis auf die in diesem Zusammenhang notwendige Vollauszahlung! Auch in keinem der zahlreichen Infos ergibt sich ein Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren! Auf meine Anfrage beim Ansprechpartner der Bauspargruppe im letzten Jahr musste er zugeben, das gesetzliche Kündigungsrecht nicht zu kennen. Darauf erhielt ich über ihn eine Mail der Bauspargruppe weitergeleitet, wonach uns derzeit kein Kündigungsrecht zusteht, weil keine Vollauszahlung erfolgte!!! (1% der Darlehenssumme offen!) Auch erfolgte nun vor 2 Wochen - nach 10 Jahren - eine Anfrage bzgl. der möglichen Auszahlung der restlichen knapp 2.000 EUR bzw. eine Aufforderung zur Zahlung einer Nichtabnahmegebühr (ca. 1.000 EUR)! Diese Aufforderung hätte man auch vor 10 Jahren senden und so zu klaren Verhältnissen beitragen können (Beratung/Aufklärung fehlt!).

Ist der Darlehensgeber (Bauspargruppe) verpflichtet, auf § 489 BGB hinzuweisen (insbes. auf Vollauszahlung)? Kann man ihn wegen mangelhafter Beratung/Aufklärung und einer zu hohen Darlehenssumme belangen? Darf er trotz Zahlung von Bereitstellungszinsen jetzt eine Nichtabnahmegebühr verlangen? Kann er bei Zahlung der Nichtabnahmegebühr weiterhin die gesetzlich zustehende Kündigung ablehnen? Vielen Dank!

Darlehen, Immobilien, Kündigung, Bauspardarlehen

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