Vielleich kennt sich hier im Forum jemand besser aus.Ich habe folgende Frage: Wenn das Haus der Eltern vorzeitig an das gemeinsame Kind übertragen wird, die Eltern sich aber ei Nießbrauchrecht bis zum Lebensende behalten, so habe ich gehört, dass die 10-Jahresfrist für den Schenkungsfreibetrag nicht mit Hausübertragung anläuft. D.h. erst mit dem Tod der Eltern wird die Immobilie als übertragen angesehen. Weiteres vermögen würde also beim Tod addiert und man hat aus steuerlicher Sicht keine Vorteile. Stimmt das so? Danke. Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt.
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