eBay Verkäufer Steuerprüfung falsche Verkaufsanhaben von eBay

Ich habe seit sage und schreibe 3 Jahren eine Steuerprüfung über meine gewerblichen eBay Verkäufe laufen und folgendes Problem: Ebay stellt dem Fi.Amt eine Liste mit den kompletten Auktionen zur Verfügung, die in den Jahren 2008 - 2009 - 2010 gelaufen sind. Diese Umsätze werden vom Prüfer als Einnahmen veranschlagt. Da schon alleine im Jahr 2008 über 35.000,- Euro mehr als Einnahmen ich versteuert hatte vom Prüfer als wirkliche Einnahmen gemeldet wurden bin ich fast verzweifelt. Ich konnte mir überhaupt nicht erklären, woher diese Umsätze kommen sollten. Nach vielen schlaflosen Nächten und Prüfung von meiner Seite habe ich festgestellt, dass in der Umsatzliste von eBay alle Rückgaben und Stornos als Einnahme aufgezählt waren, diese vom Fi.Amt aber nicht abgezogen wurden. Dies waren ca 15.000,- Euro, die der Prüfer dann auch akzeptierte. So, jetzt fehlten aber immer noch 20.000,-Euro. Ich habe dieses Geld nicht bekommen, weder auf mein bei eBay registriertes Bankkonto noch auf mein Paypalkonto. Nachdem das Fi.Amt meine Beteuerung nicht anerkennt und mir nicht glaubt, habe ich jeden einzelnen von eBay gemeldeten Verkauf geprüft. Dieser musste ja entweder auf meinem Bankkonto od.auf dem PayPal-Konto gelandet sein. Und da habe ich den Fehler entdeckt: eBay hat auch alle Auktionen gemeldet, die erst gar nicht bezahlt wurden bzw. direkt nach Auktionsende widerrufen wurden. Und das waren wesentlich mehr als bezahlte Artikel, die dann wieder zurückgebucht wurden. Also alle nicht abgewickelte Auktionen wurden von eBay als Auktionen mit Umsatz gemeldet und das Fi.Amt hat diese Umsätze als Einnahmen übernommen. Die widerruften Auktionen hatten einen Wert von 21.500,- Euro, also genau die Summe, die fehlte. Jetzt habe ich das Problem: Wie mache ich das dem Prüfer verständlich. Wie beweise ich, dass diese Auktionen, die ich mit Namen, Datum, Artikelnummer usw. auflisten kann, niemals stattgefunden haben, bzw. nicht bezahlt wurden. Nochmal: Es geht nur um die Auktionen, die NICHT bezahlt wurden, weder auf mein PayPal-Konto noch auf mein Bankkonto. Diese Auktionen wurden nicht abgewickelt bzw. nicht bezahlt also auch nicht verkauft. Von eBay aber als gelaufene Auktion gemeldet Die Stornos konnte ich ja nachweisen, da aufs Konto gebucht und wieder zurückgebucht. Nur Auktionen, die nicht bezahlt wurden sind natürlich auch nicht in der Buchhaltung. Leider habe ich von den eBay-Rechnungen immer nur die wichtigen ersten Seiten für die Buchhaltung ausgedruckt. NICHT die detailierten Angaben zu jeder Auktion (das wäre jeden Monat ein dicker Stapel gewesen) Ich weiß, das war ein Fehler. Wurde von meinem Steuerberater aber nie bemängelt. Das ist das große Problem, denn auch in den Jahren 2009 und 2010 sind es ähnlich große Summen, die fehlen. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie ich beweisen kann, dass diese Auktionen nicht abgewickelt wurden. Ich bin dankbar für jede Hilfe.

steuerhinterziehung, ebay, Finanzamt, Umsatz
Mein Fehler in Steuererklärung vom Finanzamt übernommen zu meinen ungunsten

Ich habe bei der Steuererklärung 2013 einen Fehler zu meinen Ungunsten gemacht und das Finanzamt hat den Fehler übernommen. Ich habe ein Mehrfamilienhaus welches ich zu 30 %selber bewohne hierdurch darf ich nur 30% der Aufwendungen für Strom Gas Wasser Versicherungen usw. Als Werbungskosten absetzen. In Elster habe ich vergessen den Haken bei den Darlehenszinsen rauszunehmen. Dies ist der einzige Posten bei dem ich 100 % ansetzen darf. Somit wurden leider nur 73,3 % statt 100 % Zinsen angesetzt. Das Finanzamt hat seit 8 Jahren immer 100% anerkannt. Da das Darlehen lt. Kaufvertrag auf die vermieteten Wohnungen zugeornet war und zudem eine aussenprüfung in 2007 dies bestätigte dürfte ich 100% in Abzug bringen. Der Bescheid ist von 28.10.2014. durch diesen Fehler habe ich 1100 Euro erstattung nicht bekommen, es handelt sich um über 4000 Euro Werbungskosten die nicht berücksichtigt wurden. leider habe ich den Fehler jetzt erst bemerkt. Ich habe Einspruch eingelegt aber das Finanzamt hat den Einspruch abgelehnt da die einspruchsfrist von 30 Tagen vorbei ist. Welche Möglichkeit besteht zu meinem Geld zu kommen? Ist dies nicht offensichtlich unrichtig oder Tatsachen neu bekannt bzw. hat der beamte nicht seine ermittlungspflicht verletzt. Der Bescheid von der aussenprüfung hätte angewendet werden sollen oder ? Bitte zeigen Sie mir Wege wie ich noch eine Korrektur erwirken kann.

Finanzamt, Steuererklärung, Einspruch, Fehler
Wie komme ich aus Wohnriesterfinanzierung heraus ohne große Schwierigkeiten zu bekommen

Hallo, ich finanziere meine ET-Wohnung mithilfe eines Wohnriester-(Voraus-)darlehens der BSP Schwäb. Hall. Das heißt ich habe von der Bausparkasse vor 3 Jahren 65000,- EUR erhalten, die mir zum Erwerb meiner ETW gefehlt haben. Im Gegenzug zahle ich den Bausparer (auch mithilfe der Riesterförderung) nach und nach ab.

Leider habe ich in den letzten Jahren kaum Geld angespart und benötige daher noch ca. 9 Jahre bis ich mit der "Ansparphase" fertig bin und in die "Abzahlphase" gelange. Vorher hab ich anscheinend keine Möglichkeit, Sondertilgungen einzubringen, sodass ich lt. Berater keine Möglichkeit habe, vorher mit der Ansparphase fertig zu werden.

Problem ist, dass ich aufgrund einer bevorstehenden Hochzeit zu Geld komme und die Finanzierung damit theoretisch abschließen könnte. Meine Verlobte möchte nicht in dieser Wohnung leben, weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt, sodass es uns am liebsten wäre, ich würde die Wohnung abzahlen und verkaufen. Leider geht das ja anscheinend nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Riesterfinanzierung aufzulösen bzw. zu kündigen? Ich wäre definitiv dazu bereit, eine klassische Rieser-RV abzuschließen und die zuvor erhaltenen staatlichen Zuschüsse aus dem Wohnriester in die RV "umzuschichten", um nichts zurückzahlen zu müssen. Spielt da die Bausparkasse mit?

Ich möchte einfach nicht ein knappes Jahrzehnt an diese Wohnung gebunden sein, wenn ich hier gar keine Zukunft habe. Eigentlich möchte ich gemeinsam mit meiner Frau ein Haus kaufen (oder ein Geerbtes renovieren) und das Geld aus dem Verkauf der ETW in die Finanzierung des Hauses (oder der Renovierung) einfließen lassen.

Es wäre schön, wenn mir jmd helfen könnte. Leider habe ich zu dieser Problematik noch keinen passenden Beitrag gefunden. Evlt. hat jmd ähnliche Probleme mit dieser unflexiblen Wohnriesterfinanzierung gehabt?

Danke im Voraus Martin

Bausparkasse, Eigentumswohnung, Finanzamt, Finanzierung, Kündigung, Wohn-Riester
Versehentlich in Steuerklasse 6 gerutscht!

Hallo, ich verstehe nur noch Bahnhof und weder mein AG noch das Finanzamt kann mir etwas hilfreiches dazu sagen....

Folgendes Problem:

Ich bin seit Jahren bei meinem Arbeitgeber als Werkstudentin beschäftigt (immer schon Steuerklasse 1). Im Sommer habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert,dass mit ca. 200 Euro vergütet wurde .

Vor Beginn des Praktikums hat mich dir Dame im Personalbüro gefragt, ob ich bereits irgendwo anders beschäftigt bin. Dies bejahte ich und fragte, ob das steuerliche Nachteile für mich habe. Mir wurde gesagt,dass es einzig und allein um den zeitlichen Interessenkonflikt ginge, das aber steuerlich nicht relevant sei.

Nach Beendigung meines Praktikums rief mich die Personalabteilung meines AGs an und mir wurde gesagt,dass ich künftig mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde, da jemand anderes sich als Hauptarbeitgeber gemeldet habe.

Daraufhin habe ich Rücksprache mit deym Praktikumsbetrieb und dem Finanzamt gehalten. Der Betrieb sagt, ich solle eine Erklärung schreiben, dass mein Praktikum nachträglich mit Klasse 6 abzurechnen ist, woraufhin ich jetzt nur aufgefordert wurde, Geld nachzuzahlen. Das Finanzamt sagt, mein normaler AG muss sich wieder als Hauptarbeitgeber anmelden. Dieser sagt wiederum, dass er sich nicht in der Pflicht sieht, da sich das von alleine regele,wenn der Praktikumsbetrieb mich abgemeldet hat. Nun fehlt mir bereits den zweiten Monat in Folge ein großer Teil meines Gehalts und ich würde gerne wissen, wie ich vorgehen kann, damit ich wieder in meiner richtigen Steuerklasse abgerechnet werden kann und auf welchem Wege ich mir die (fälschlich zu viel) gezahlten Steuern zurück holen kann? Ist der einzige Weg die Lohnsteuererklärung? Das würde ja ewig dauern :-/

Finanzamt, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuerklasse
Ausbildung + Gewerbeschein

Hallo,

ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und verdiene ca. 1 000€ Brutto (natürlich Steuerklasse 1). Da ich nächstes Jahr auf große Reise gehen möchte und Geld ansparen muss, arbeite ich nebenbei als Servicekraft auf Lohnsteuerkarte (ca 20 std./ Monat). Mit diesem Nebenjob bin ich ja aber leider in Steuerklasse 6 und habe ziemlich hohe Abgaben zu zahlen.

Deshalb frage ich mich jetzt, ob es möglich (oder eher überhaupt sinnvoll) ist, neben der Ausbildung ein Kleingewerbe anzumelden und z.b. als Hostess/ Promoterin/ etc. auf Gewerbeschein zu arbeiten. Denn da wären die Jobangebote vielfältiger und die Bezahlung oftmals auch besser.

Ich kenne mich leider fast überhaupt nicht mit Steuerangelegenheiten aus und hoffe deshalb, dass mir hier jemand schnell helfen kann. Ich weiß, dass es im Gewerbe so eine Steuertabelle gibt, anhand der man ablesen kann wie viel Steuern man ca. dann am Ende des Jahres an das Finanzamt zurückzahlen muss. Aber muss ich da meine Ausbildungsvergütung miteinberechnen? (->Umsatzgrenze 17 500€..) Oder zählt da lediglich das, was ich mit meiner selbständigen Tätigkeit verdiene? Denn da würde ich im Jahr nicht über die 17 500€ kommen.

Was würde abgesehen davon noch an Abgaben anfallen wenn man ein Kleingewerbe angemeldet hat? Bestünde trotz Anmeldung eines Kleingewerbes die Möglichkeit nebenbei noch auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten? Oder zumindest Auf Lohnsteuerkarte über die 50-Tage-Regelung?

Sorry falls ein paar blöde Fragen dabei sind, wie gesagt, ich habe keine Ahnung davon ;)

Vielen Dank schon mal!

Simone

Ausbildung, Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, nebenjob, Steuern, Abgaben, Gewerbeschein
Finanzamt verlangt einen Erbschein

Guten Abend, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist nach einer fast 3 monatigen Krankenhausodyssee im Krankenhaus verstorben. Sie wollte eigentlich nach ihrer Genesung in ein Pflegeheim ziehen. Kurz vor ihrem Tode haben wir 3 Geschwister die Mietwohnung schon fast abgewickelt gehabt.(Ausräumen u. kleine Renovierungen). Da sie Einkommenssteuerpflichtig war (2 kleine Betriebsrenten, eigene Altersrente, Witwenrente ), sie diese immer selbständig ausgefüllt hat, bat ich das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung, die auch gewährt wurde. Jetzt knapp 4 Wochen nach ihrem Tod wollte ich die Steuererklärung 2013 für meine Mutter machen, wobei mir auffiel, dass der Behindertenpauschbetrag in 2012 vom FA nicht berücksichtigt wurde. Ich rief beim zuständigen Finanzbeamten an und bat um Erklärung (Behindertenausweis war abgelaufen)... es müsste ein Erbschein eingreicht werden um etwaige Steuerrückzahlungen entgegennehmen zu dürfen. Meine Mutter war keine vermögende Frau. Sie hatte kein Haus, keine Werpapiere oder anderes Vermögen. Die kleine Todesfallversicherung ca. 8500,- Euro haben wir für die Beerdigungskosten veranschlagt. Die anderen Habseligkeiten, wie Schmuck, davon das meiste Modeschmuck, Eheringe, kleine Haushaltsgeräte haben wir untereinander aufgeteilt. Müssen wir jetzt wirklich noch einen Erbschein haben für ca. 200-300 Euro die evt. zur Erstattung vom Finanzamt kommen ? Für das Girokonto meiner Mutter ist meine Schwester schon vor ca. 5 Jahren als Kontomitinhaberin eingetragen worden und es sind dort ca. 1000 Euro drauf, davon sind noch Mietnebenk. und Eigenanteil fürs Krankenhaus zu bezahlen. Ich habe die Steuererklärung hier liegen und weis nicht, ob ich sie jetzt abschicken soll. Bin ich als Unterbevollmächtigte überhaupt berechtigt zu unterschreiben ? Das wichtigste aber: ist ein Erbschein wirklich erforderlich ? Vielen Dank im voraus

Erbe, erbrecht, Finanzamt, Erbschein
Ablehnung des Antrags auf Änderung nach Einspruchsentscheidung

Sachverhalt:

  1. Finanzamt schätzt die Besteuerungsgrundlagen und erlässt einen entsprechenden Schätzbescheid unter VdN.
  2. Gegen den Schätzbescheid wird Einspruch eingelegt, dieser jedoch nicht (durch Einreichen der Steuererklärung) begründet.
  3. Das Finanzamt entscheidet über den Einspruch und hebt den VdN auf.
  4. Nun wird ein Antrag auf Änderung nach Einspruchsentscheidung (§ 172 (1) Satz 2 und 3 iVm (1) Nr. 2 Bu a) AO) und die Steuererklärung wird eingereicht.
  5. Das Finanzamt lehnt eine Woche vor Ablauf der Klagefrist den Antrag auf Änderung ab.
  6. Gegen die Ablehnung wird Einspruch eingelegt.

Frage:
Muss noch geklagt werden oder fehlt das Rechtsschutzbedürfnis?

Eigene Lösung:
Es muss geklagt werden, da § 172 AO das Wort "darf" enthält. Wir kommen bei der Änderung also in den § 5 AO (Ermessen). Auf die Abhilfe des Einspruchs gegen die Ablehnung zu hoffen ist also riskant. Wird über den Einspruch gegen die Ablehnung entschieden, kommen wir seinerseits nicht mehr in de § 172, da dieser nur für Steuerbescheide gilt, die Ablehnung jedoch ist ein sonstiger Verwaltungsakt.

Im Ergebnis würde die Klagefrist verstreichen und man guckt am Ende nur noch mit dem Ofenrohr ins Gebirge und hat sich einen Haftungsfall an Land gezogen.

Den Fehler habe ich übrigens bei 2. gemacht. Man hätte keinen Einspruch einlegen dürfen. Wieder was gelernt.


Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?

Finanzamt, Steuern
AFA für ersteigerte Eigentumswohnung - wie berechnen?

Hallo,

wir haben eine vermietete Eigentumswohnung beim Amtsgericht 2013 ersteigert.

Grundlage zu dem Kauf war ein vom Gericht beauftragtes Sachverständigen Wertgutachten, aus dem auch der Bodenwert hervorgeht.

Nun haben wir die AFA Berechnung vom Finanzamt erhalten, der wir aber nicht zustimmen!

Das Wertgutachten hatte für die Wohnung den Verkehrswert von 100.000€ festgelegt, davon waren 40.000€ der anteilige Bodenwert. Also das Verhältnis 60% Gebäude bzw. Wohnungsanteil und 40% für den Boden bzw. den Grundstücksanteil.

Da wir mehr für die Wohnung bezahlt haben, habe wir von dem bezahlten Kaufpreis incl. aller Nebenkosten die 40.000€ Bodenwert ( aus dem Gutachten) abgezogen. Und vom dem Restbetrag die lineare AFA berechnet.

Das Finanzamt teilt aber unsere Meinung nicht und berechnet die 40% Bodenanteil von dem hören Kaufpreis, damit sinkt der Betrag für die jährliche AFA für uns …

Nur weil wir mehr bezahlt haben, wird doch der Boden nicht mehr wert, sondern nur die Wohnung. Bei uns gibt es von der Stadt eine offizielle Bodenrichtwert Tabelle, kann ich die ggf. auch als Grundlage einsehen bzw. als Argumentationshilfe angeben?

Kann uns jemand weiterhelfen ggf. mit Gesetzes Angaben, da wir Widerspruch einreichen wollen.

Danke für Ihre Hilfe.

P.S. Hätten wir weniger als den Preis aus dem Wertgutachten bezahlt, wäre der Bodenwert doch auch bei 40.000€ geblieben…. Und das Finanzamt hätte dann auch die AFA entsprechend berechnet?!?

Gericht, Eigentumswohnung, Finanzamt, Steuererklärung
Freelancer ohne Wohnsitz in Deutschland

Hallo zusammen,

ich werde in 2 Monaten mein Studium abschließen und plane einen Monat später ab Oktober mit meinen Freund ins Ausland (vermutlich Asien, keine EU-Ausland) zu gehen. Er ist Tauchlehrer und gerade auf der Suche nach einer Stelle, deshalb wissen wir noch nicht wo es hin geht (Aufenthaltsdauer: 6 Monate - 2 Jahre, Dauer noch nicht sicher..)

Ich arbeite momentan in einer Werbeagentur, welche mir bereits einen Job als Freelancer angeboten hat. Diesem Job würde ich gerne aus dem Ausland nachkommen, da ich aber nicht weiter die Krankenversicherung in Deutschland zahlen möchte, sonder mich nur privat absichern möchte (wird sonst zu teuer) plane ich meinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden, da man sonst nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten kann.

Wie nun rechne ich jedoch meine Arbeit als Freelancer ab? Da ich 2014 länger als 6 Monate in Deutschland war bin ich 2014 natürlich noch voll steuerpflichtig hier. Umsatzsteuer habe ich nicht vor auszuweisen, da ich die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen möchte (Ich rechne lediglich mit Kleinaufträgen von ca. 800 € monatlich). Nun das Problem: Ich muss auf meinen Rechnungen ja untere anderem Steuernummer und meine Anschrift schreiben, ohne Wonsitz besitze ich jedoch keine Anschrift? Und darf ich die Steuernummer überhaupt noch verwenden in 2015, da diese ja einem Finanzamt meines Wohnsitzes zugeordnet ist (wäre dann die Verwendung der Steueridentifikationsummer besser?)

Eine weitere Frage ist ob es überhaupt möglich ist als Freelancer für nur einen Auftraggeber zu arbeiten, zumindest zu Beginn... Stichwort: Scheinselbstständigkeit!

Und jetzt wirds noch komplizierter:

Zu diesem Job als Freelancer kommt noch das ich letzten Monat und nächsten Monate auf einer Messer gearbeitet habe / bzw. arbeiten werde und etwas Geld für das Ausland zu sparen (zusammen nur 900€). Ich habe/hatte aber nur diese zwei Jobs dieser Art, und plane dies auch nicht zu wiederholen. Kann ich diese auch unter meiner Freelancer-Tätigkeit laufen lassen, obwohl diese vom Tätigkeitsfeld nicht dazu gehören (Freelancer: Grafikdesigner, Messe: Kundenberatung).

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann. Denn ich möchte weder den Deutschen Staat bescheißen noch meinen Auftraggeber rechtlich Probleme bereiten.

Beste Grüße

Ausland, Finanzamt, Freiberufler, Krankenversicherung, rechnung, Steuererklärung, Abrechnung, Anmeldung, Auslandsaufenthalt
Von Freiberufler zur Angestellte - wie werde ich vom Finanzamt behandelt?

Hi,

Ich habe da ne Frage, die mir irgendwie niemand richtig beantworten kann. Deswegen schreibe ich in diesem Forum und ich hoffe, dass ihr mir da vielleicht weiterhelfen kann, bevor ich vollkommen verzweifele.

Neben meinem Studium habe ich als Freiberufler noch gearbeitet und mein Gewinn aus meiner selbstständige Tätigkeit war nie mehr als 6.000 euro im Jahr war (immer unter dem Freibetrag). Nun ist es jetzt so, dass ich mein Studium erfolgreich beendet habe und einen Jobangebot zum 1.August bekomme habe - Festangestellte! das wurde heißen, dass mein gesamtes Jahreseinkommen plötzlich über 8.000 betragen wird, da der Arbeitgeber mir ca. 3.000 brutto zahlen wird, WENN ich den Job annehmen wurde. Jetzt zu meiner Frage:

Mir ist schon klar, dass das Finanzamt mein Jahreseinkommen aus der selbstständige und nichtselbständige Tätigkeit berechnet und ich wahrscheinlich aufgrund meiner selbständige Tätigkeit, die ich bis dato ausgeübt habe, das erste mal Steuern nachzahlen muss. Wie behandelt das Finanzamt mich für das Jahr 2015? Werde ich dann für meine selbständige Tätigkeit (was ja in diesem Fall eine nebenberufliche Selbständigkeit dargestellt) geschätzt und müsste ich aufgrund dessen eine Steuer - Vorauszahlung plötzlich an das Finazamnt leisten?

Es wäre echt super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet…. LG

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Freiberufler, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern, Angestellte
Steuer Nachzahlung wegen Handy Prämie!? (EStG)

Hallo, ich habe einen neuen Bescheid für die Einkommenssteuer 2010 erhalten. Zum Sachverhalt: Laut einer dem Finanzamt vorliegenden Mitteilung, habe ich im Jahr 2010 eine Vergütung für den Abschluss eines Mobilfunkvertrages in Höhe von 376,- Euro erhalten. Der neue Bescheid für das Jahr 2010 weißt nun eine Nachzahlung in Höhe von 118,61 Euro aus (scheinbar mit Verzinsung). Ich habe dagegen Einspruch eingelegt. Nach einigen Wochen bekam ich nun die folgende Antwort vom Finanzamt: "... der Einspruch ist nach meinen Feststellungen nicht begründet. Die Ihnen von der Firma Sparhandy GmbH gezahlte Vergütung für die Verlängerung oder den Erstabschluss eines Mobilfunkvertrags stellt steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des § 22 Nr. EStG (Einkünfte aus Leistungen) dar. Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden, oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst. Die in Frage stehende Vergütung wurde Ihnen für den Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags gewährt. Dabei ist es unerheblich welchen Gebührentarif Sie monatlich zahlen müssen und ob die Handykosten in irgendeiner Weise steuerlich geltend gemacht werden. Sollten Sie nach nochmaliger Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass der Bescheid nicht beanstanden ist, so bitte ich, mir bis zum 24.04.2014 mitzuteilen, ob Sie den Einspruch zurück nehmen. Füllen Sie bitte für Ihre Antwort die beigefügte Erklärung aus und senden Sie diese dem Finanzamt zurück." Was nun? Die Prämie habe ich erhalten, dafür statt einer reduzierten Grundgebühr die volle monatlich bezahlt. Zudem setze ich auch keine Handykosten ab.

einkommensteuer, Finanzamt, Handyvertrag, Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern, Absetzbarkeit, Prämie, EStg
Volle Erwerbsminderung gescheiterte Arbeitsversuch 2,5 Std 3x Woche Überwachung DRV

Ich sitze in der Zwickmühle: nach einem Arbeitsversuch 2012 hab ich Angst vor der DRV bekommen, der damalige Arbeitgeber wurde mit Formularen belästigt und erfuhr damit indirekt über meinen Zustand.Ich selbst mußte wieder Papiere ausfüllen über Arztbesuche und Krankheitsverlauf, was mir durch meine ERkrakung mit Desorientierung und Unstrukturierheit schwer fällt. Bei einer REnte von 760 E würd ich gern eine freiberufliche Tätigkeit im Sportbereich ausüben 2Std 2x Woche. Das tut auch meinem Körper gut ! Durch die vorherige Erfahrung bin ich gelähmt, weil ich nicht will, daß der Arbeitgeber wieder durch Formularen der DRV etwas über meine Erkrankung-Zustand erfährt ! Hab ich nicht das Recht davor geschützt zu werden, weil es dasKlima unnötig belastet ? Kann durch ein Attest von meinem Neurologen die Situation abgeändert werden, daß ich diese Hobby-Job Stelle ohne Stress ausführen kann.Meine genauen Diagnosen kenn ich nicht, eine physische Erkrakung mit versch. Auswirkungen. Oder kann ich die Meldung umgehen, wenn die 400 E Dazuverdienstgrenze + Einkommenssteuergrenze nicht überschritten wird. Oder wird bei der Betrieblichen Steuerprüfung des Fitnessstudios, die freiberufl.Rechnung nach §19 (1),die ich ausstellen müßte überprüft und an die RV gemeldet ? Ich weiss viele Fragen, weil ich keine Ahnung habe, und lieber hier anonym Frage als die DRV, die mich geschockt hat.

Rentenversicherung, Finanzamt
Erste Steuererklärung nach Studium (Master): anrechnung von Studiumskosten

Hallo,

ich setze mich gerade das erste Mal mit meiner Steuererklärung auseinander und habe nun einige Fragen. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Schon mal vielen Dank für eure Mühe!

Ich möchte meine MSc-Studiumskosten geltend machen! Dies ist als Werbungskosten rückwirkend für 4 Jahre möglich, da es sich bei dem MSc-Studium (nach einem BSc-Studium) um eine Weiterbildung handelte. Studiumsbeginn des MSc-Studiums war April 2010. Für die Jahre 2010-2012 muss ich also nun rückwirkend Verlustvorträge anfertigen.

Im März 2013 habe ich (direkt nach Ende des MSc-Studiums) begonnen zu arbeiten und habe steuern bezahlt. Zu den Verlustvorträgen kommt also die Einkommenssteuererklärung für 2013.

Hier nun meine Fragen:

  1. Wie kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass es sich bei dem MSc-Studium um eine Weiterbildungsmaßnahme handelt.
  2. Gilt auch für die Jahre 2010-2012 einen Werbungskostenpauschale von 960 Euro pro Jahr?
  3. Während des MSc-Studiums habe ich immer gejobbt (verdienste lagen stets unter dem Steuerfreibetrag). Muss ich diese Verdienste angeben? Ist das Anfertigen von Verlustvorträgen wohlmöglich sogar überflüssig, wenn die jährlichen Einnahmen durch die Jobs die Studiumsausgaben im entsprochenen Jahr überschritten?
  4. Muss ich Ausgaben die ich als Werbungskosten geltend machen möchte belegen oder ist dies erst auf Anfrage nötig. Falls es direkt nötig ist: wie mache ich das, wenn ich meine Steuererklärung ausschließlich elektronisch ans Finanzamt übermitteln möchte?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Studium, einkommensteuer, Finanzamt, Verlustvortrag, werbungskosten
Vorwurf der Scheinselbständigkeit durch Finanzamt. Was nun?

Hallo zusammen,

ich war bis Dezember letzten Jahres selbstständig. Zur Zeit befinde ich mich in einer Umschulung. Bei einem meiner Auftraggeber wurde einen Steuerprüfung durchgeführt. Nun wird mir für die Jahre 2008-2010 eine Scheinselbständigkeit vorgeworfen und das Finanzamt hat mir nun die Möglichkeit gegeben, Werbungskosten für diese Jahre geltend zu machen. Dieses habe ich mittlerweile auch gemacht. Doch es bestehen von meiner Seite noch weitere offene Fragen. Leider weiß ich nicht wo man fachmännische Hilfe bekommen kann. Einen Anwalt kann ich mir zur Zeit nicht leisten. Worum es mir hauptsächlich geht:

  • Gibt es Anlaufstellen bei denen man sich informieren kann , Arbeitsamt etc?
  • Wie schaut es mit der Umsatzsteuer aus, die ich an das Finanzamt gezahlt habe? Kann ich mir die wieder zurückholen? Dann müsste ich diese aber doch 1 zu 1 an den Arbeitgeber zurückzahlen, oder?
  • Bekomme ich die Versicherungsbeiträge zu der Krankenversicherung erstattet, muss ich das beantragen?
  • Ich war nach der Selbstständigkeit ein viertel Jahr arbeistlos. Ich habe ALG2 bezogen, da ich selber nicht Arbeitslosenversicherung gezahlt habe. Das würde sich ja dann auch ändern zu ALG1, oder?
  • Habe ich dann jetzt eigentlich noch Urlaubsanspruch für die Jahre 2008-2010 bei dem Arbeitgeber

Bin für jede Antwort dankbar! Auch wenn vielleicht nur einer meiner Fragen beantwortet werden kann!

Vielen Dank und Grüße

Finanzamt, Selbstständigkeit, Sozialabgaben, Sozialversicherung
Firmenwagen möglich ?

Hallo zusammen,

Ich bin derzeit dabei mich nach einem Auto umzuschauen, und frage mich, ob ich eine meiner Selbständigkeiten irgendwie steuerlich nutzbar machen könnte - sprich ob ein Firmenwagen in meiner Situation möglich wäre:

Ich bin hauptberuflich Angestellter woher ich auch mein Haupteinkommen beziehe.

Zudem bin ich mit einer zweiter Person geschäftsführender Gesellschaftter einer UG.Ich bin dort also angestellt und beziehe ein Gehalt. Die UG macht jährlich ca. 35.000 EUR Umsatz bei einem Gewinn von ca. 18.000 EUR. Leider ist ein reines Onlinegeschäft ohne Kundenkontakt - der Firmensitz läuft zudem auf meine Heimadresse, was es bzgl. Firmenwagen evtl. schwer machen dürfte...

Weiter betreibe ich noch ein Einzelunternehmen, das ebenfalls nur Softwaredienstleistungen anbietet und keinen Kundenkontakt hat (und ebenfalls auf meine Heimadresse läuft). Das Enzelunternehmen schleicht sich aber im Moment aus -> Umsatz und Gewinn sind jährlich nur noch im 4stelligen Bereich und ich wollte es ohnehin in Kürze abmelden.

Mit dem Einzelunternehmen sehe ich für meine Frage eher schwarz und habe es nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Folgende Fragen stellen sich mir nun:

1.) Bekomme ich einen Geschäftswagen für die UG überhaupt durch, wenn dieser fast ausschließlich privat genutzt würde (kein Kundenkontakt) ?

2.) Falls ja, könnte ich das Ganze über die 1% Regelung durchbekommen ? Mit Fahrtenbuch hätte ich vermutlich nur für den Kaufpreis einen Vorteil, da die Nutzung ja fast ausschließlich privat wäre.

3.) Wir planen aus diversen Gründen in Kürze die Gründung einer "Zweitniederlassung" im Haus meines Kollegen. Hierdurch würden einige Fahrten zwischen unseren Wohnorten zu Besprechungen etc. anfallen, wodurch ich auf ca. 30% geschäftliche Nutzung kommen würde. Würde es das vereinfachen ?

4.) Die UG hat vergleichsweise wenig Eigenkapital, da wir Gewinne zu einem Großteil als Gehälter auszahlen. Ich wollte mir ein Auto für ca. 15.000 kaufen (gebraucht), was die UG nahe an die Insolvenz bringen würde ;-) Wie könnte sowas trotzdem funktionieren ? Eine Möglichkeit wäre ja, dass ich der UG ein Darlehen gebe, um das nötige Kleingeld für den Autokauf zu haben. Dumm nur, wenn ich das Auto selbst finanzieren muss, oder ? Dabei hätte ich ja die schlechten Konditionen wie MwSt. etc., die ich mir ja ersparen wollte.

Ich bin für jede Meinung dankbar...

PS: Ich will das Finanzamt nicht austricksen - aber ich möchte die bestehenden Möglichkeiten einfach nutzen :-)

Finanzamt, Recht, Steuern, Steuerrecht, Fahrtenbuch, Firmenwagen

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