Haus mit Einliegerwohnung an 2 Söhne überschreiben, Wohnrecht in Einliegerwohnung für Vater

Hallo, der Vater meines Freundes hat aufgrund unserer Wohnungssuche die Idee gehabt, das Haus in dem er jetzt lebt, schon zu Lebzeiten auf seine beiden Söhne zu überschreiben und sich selbst mit einem lebenslangen Wohnrecht in die Einliegerwohnung zurückzuziehen, damit wir beide im Haus wohnen können. Das Haus sowie das Grundstück sind in einem sehr guten Zustand und etwa 500000 Euro wert (grob geschätzt) Streitigkeiten in der Familie gibt es bisher nicht. Nächste Woche kommt der Bruder meines Freundes, der 900 km entfernt wohnt, zu uns, um mit uns über alles zu sprechen. Nun wüsste ich gerne, welche Möglichkeiten wir haben, um den Bruder nicht zu benachteiligen, zumal er der Überschreibung ja mit zustimmen muss.

Folgende Möglichkeiten ziehe ich in Betracht: 1. Haus wird an meinen Freund überschrieben, wir zahlen dem Bruder Miete in Höhe von 50% der Gesamtmiete, die wir für das Haus erhalten könnten. 2. Wir bezahlen dem Bruder seinen Anteil in Form einer Verrentung in Höhe eines vereinbarten Vertrages bis zum Ableben des Vaters. Aus dem Resterbe - hier ist einiges vorhanden, bezahlen wir ihm dann den Rest. 3. Mein Freund überschreibt seinem Bruder seine abbezahlte Eigentumswohnung und den Rest erhält er entweder über Verrentung oder mit dem Resterbe ... Letztendlich weiss ich, dass wir uns einigen müssen und eigentlich sämtliche Möglichkeiten in Betracht kommen.

Aber gibt es hier auch gängige Vorgehensweisen? Hat jemand schon Erfahrung damit? Was muss noch bzgl. des Wohnrechts und der Steuer beachtet werden?

Vielen Dank im Voraus Gruß Ches

erbrecht, WOHNRECHT
Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag
Welche Immobilien-AfA gilt für den Erben? Neubeginn der AfA oder Fortführung?

Liebe Forumsmitglieder,

Es geht um die Festsetzung der Immobilien-AfA im Erbfall. Der Erblasser hatte aufgrund des Errichtungsdatums (1999) folgende degressive AfA angewendet: 8 Jahre lang 5 %, dann 6 Jahre: 2,5 %, usw.

Mein Ratgeberbuch führt aus, dass ein Erbe in die Stellung des Rechtsvorgängers eintritt, und er dessen Anschaffungskosten fortschreiben kann. "Es werden stets die ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers abgeschrieben und nicht etwa der Zeitwert zum Eigentumsübergang" An anderer Stelle heißt es: "Die Abschreibungsdauer beginnt für jeden Käufer neu, auch wenn der Voreigentümer die Immobilie bereits voll abgeschrieben hatte."

Die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen im Jahr 2000 z.B. 200.000 Euro. Bis zum Todesjahr 2005 hat der Erblasser 5 Jahre lang degressiv mit 5% abgeschrieben.

Was gilt nun für den Erbe ? A) Für den Erben beginnt die Abschreibung wieder neu (also ab Datum des Besitzübergangs in 2005 für zunächst 7 Jahre 5%, dann 6 Jahre 2,5% usw.)

oder

B) Der Erbe tritt in die laufende Abschreibung des Erblassers ein, der ja bereits seit dem Jahr 2000 5 Jahre lang mit 5% abgeschrieben hat, so dass der Erbe nun weitere 2 Jahre den 5%-Abschreibungssatz nutzen kann. (also in diesem Beispiel bis 2007) und danach kann er 6 Jahre lang zu 2,5% abschreiben usw.

Besten Dank für Eure Hinweise!

Erbe, erbrecht, Finanzamt
Erbengemeinschaft - welche Ausgaben darf ich mir zurückholen?

Hallo,

ich befinde mich momentan in einer Erbengemeinschaft gemeinsam mit 2 weiteren Erben (1/3 Tante, 1/3 Cousins, 1/3 ich selbst) Die Erbengemeinschaft hat von meiner Großmutter ein Haus geerbt. Nun ist es so, dass ich der einzige bin, der sich um das Haus kümmert, d.h. Rechnungen begleicht, sich um den Garten kümmert usw.. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 100€, darunter fallen Strom, Grundsteuer, Gas, sowie Müllgebühren. Diese Kosten kann ich von den Konten der Erbengemeinschaft beantragen und auszahlen lasse, da mir meine Großmutter für diese zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt hat. Allerdings ist jetzt vor einigen Wochen die Heizung ausgefallen und durch die Kälte sind die Heizungsleitungen aufgefroren und haben das Haus unter Wasser gesetzt. Ich musste in Folge dessen 3 mal innerhalb einer Woche zum Anwesen meiner Großmutter fahren (Nürnberg-Coburg, ca 110km einfach, d.h. 660km insgesamt). Kann ich die Spritkosten in irgendeiner Art und Weise geltend machen und mir zurückholen? Denn ich sehe es langsam nicht mehr ein diese Kosten selbst zu tragen, da die anderen Erben nur rumsitzen und keinen Finger rühren. Die konkrete Frage nun: kann ich eine Art Kilometerpauschale abrechnen, wenn es sich um notwendige Fahrten handelt, die den Erhalt des Grundstückes, sowie des Hauses, fördern und notwendig machen? Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.

erbrecht, Kilometerpauschale
Tod meines Vaters. Ich bin einfach übergangen worden.

Vor 5 Jahren starb mein Vater. Mein Bruder wurde daraufhin als Erbe der gemeinsamen Firma meiner Eltern eingesetzt. Dafür muss er bis an das Lebensende meiner Mutter eine Rente an sie bezahlen. Das alles habe ich (Schwester ) nur mündlich von meinem Bruder und Mutter erfahren. Ich weiß weder, welches Vermögen an meinen Bruder über ging noch was die Firma lt. Bilanz und Jahresumsatz wert war. Mein Bruder hat sich nun innerhalb der letzten 5 Jahre 3 neue Autos(Limosines) und 2 Imobilien in München Zentrum gekauft. Seine Frau arbeitet nicht und meine Mutter bekommt seither monatlich ihre Zahlung von meinem Bruder überwiesen. Jeder kann sich also denken, wieviel die Firma in etwa abwirft. Meine Mutter wiederum wohnt in ihrer eigengenutzten Imobilie (3 Zimmer mit Balkon) München Zentrum. Seit dem Tod meines Vaters wird mir immer wieder mündlich versichert, dass ich einmal diese Wohnung erben werde als Ausgleich, weil es ja doch ein wenig ungerecht abläuft. Mein Vater hat sich leider um dies nicht mehr gekümmert. Nun meine Frage: Ist es sehr verwerflich von mir, meine Mutter darauf zu drängen mir ihre Imobilie zu überschreiben? Sie hat natürlich das Wohnrecht so lange sie möchte. Kann ich auch von ihr verlangen, dass sie sich auch in Zukunft um die Instandhaltung der Wohnung kümmert? Ich könnte mir dies nicht leisten. Vielen Dank für Ihren Rat. S.

erbrecht, Erbschaftsrecht
Gilt Unterschrift unter Medikamenten am Sterbebett? Konto und Wohnung leergeräumt

Guten Tag, mein Bruder hat sich kurz vor dem Tod unseres Vaters eine beträchtliche Summe per Überweisungsvorlage, die mein Vater unter starken Schmerzmittel im Krankenhaus unterschrieben hat, auf seinem Konto überweisen lassen. Mir sagte er, wenn Vater stirbt, können wir die Beerdigung bezahlen und der Restbetrag wird später gerecht aufgeteilt. Auch Vaters Wohnung hat er mit all seinen persönlichen Dingen komplett geräumt und entsorgt. Mit dem Argument: Da kommt er doch eh nicht wieder zurück! Ich fand es nicht schön! Mein Bruder gab mir nach dem Tod des Vaters einen Teilbetrag der mir zustehenden Summe und meinte nun, ich könne dankbar sein, dass er mir überhaupt etwas gegeben hat. Vater hätte ihm das Geld im Krankenhaus geschenkt. Auch waren Gegenstände aus der Wohnung vom Vater verschwunden, bevor ich sie noch möbliert besichtigt habe. Mein Bruder hatte einen Schlüssel. Meine Fragen: Zählt eine Unterschrift unter starken Medikamenten? (wo er mehrere Stunden für brauchte, bis er sie bekommen hat, so sagte er es mir). Zählt eine handgeschriebene Vollmacht vom Bruder geschrieben, dass er für Vater alles Geschäftliche erledigen kann? Vater hat es wohl unterschrieben. Es gibt kein Testament und wir beide sind Alleinerben und jetzt zerstritten. Was kann ich tun um an mein Resterbe zu kommen? Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

erbrecht, Pflichtteil
Bruder +ich erben mal Haus.Er macht laufd.Schulden+will mich als Kredit-Bürgen.Will er an mein Erbe?

Mein Bruder und ich erben laut Berliner Testament m.Eltern (Mutter inzwischen Witwe u.Voll-Erbin) mal gemeinsam zu gleichen Teilen ein Haus. Bruder arbeitet(Ex-Jura-Student)als Geschäftsführer. Ich bin Staatl.anerk.Erzieherin,habe immer nur Vertretungs-Stellen gehabt. Mittlerweile lebe ich von Hartz IV. Habe über 2.000 Euro Schulden. Mein Bruder,der aufgrund geregeltem Einkommen (da fest.Arbeitsplatz) eigentl.keine Probleme als Geschäftsführer haben müsste,bei mehreren Banken Kredit zu nehmen , hat nun selbst 25.000 Euro Schulden . Und kam mit meiner Mutter Sonntags zu mir,und wollte mich als Bürgin für einen erneuten Kreditantrag -bei der BHW Bank.Er brauche dringend Geld Er sagte,dass meine Mutter aufgrund ihres hohen Alters allein keine neue Hypothek(auf`s Haus aufgenommen) sicher abzahlen kann.Dann legte er mir eine selbstverfasste Freistellungs-Erklärung vor,in dieser er erklärte,mich,-im Falle SEINER Zahlungs-Unfähigkeit der Raten,mich von allen "wirtschaftlichen" Verpflichtungen zu entbinden .OHNE notarielle Beglaubigung. Auf dem Formular des BHW-Kredit-Antrages soll ich nur meine Adresse als Bürgin angeben, NICHT ABER Angaben zu Gehalt oder Arbeitgeber machen. OHNE meine Bürgschafts-Unterschrift:Bleibt mir wenigst.Recht auf Pflichtteil?? Könnte es sein,dass mein Bruder sich durch meine Unterschrift irgendwie meinen Erbteil für sich sichern will ?

betrug, Bürgschaft, erbrecht, Hartz IV, Kredit

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