Welche Immobilien-AfA gilt für den Erben? Neubeginn der AfA oder Fortführung?

Liebe Forumsmitglieder,

Es geht um die Festsetzung der Immobilien-AfA im Erbfall. Der Erblasser hatte aufgrund des Errichtungsdatums (1999) folgende degressive AfA angewendet: 8 Jahre lang 5 %, dann 6 Jahre: 2,5 %, usw.

Mein Ratgeberbuch führt aus, dass ein Erbe in die Stellung des Rechtsvorgängers eintritt, und er dessen Anschaffungskosten fortschreiben kann. "Es werden stets die ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers abgeschrieben und nicht etwa der Zeitwert zum Eigentumsübergang" An anderer Stelle heißt es: "Die Abschreibungsdauer beginnt für jeden Käufer neu, auch wenn der Voreigentümer die Immobilie bereits voll abgeschrieben hatte."

Die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen im Jahr 2000 z.B. 200.000 Euro. Bis zum Todesjahr 2005 hat der Erblasser 5 Jahre lang degressiv mit 5% abgeschrieben.

Was gilt nun für den Erbe ? A) Für den Erben beginnt die Abschreibung wieder neu (also ab Datum des Besitzübergangs in 2005 für zunächst 7 Jahre 5%, dann 6 Jahre 2,5% usw.)

oder

B) Der Erbe tritt in die laufende Abschreibung des Erblassers ein, der ja bereits seit dem Jahr 2000 5 Jahre lang mit 5% abgeschrieben hat, so dass der Erbe nun weitere 2 Jahre den 5%-Abschreibungssatz nutzen kann. (also in diesem Beispiel bis 2007) und danach kann er 6 Jahre lang zu 2,5% abschreiben usw.

Besten Dank für Eure Hinweise!

Erbe, erbrecht, Finanzamt
Erbengemeinschaft/ Haus ausbauen und einziehen

Hallo zusammen

Vielleicht finde ich hier ja hilfe.

Ich hab da 1-2 Fragen. Es geht darum, dass ich zu meiner Oma ins Haus ziehen möchte. Sie hat ein großes Haus, in der das Obergeschoss unbewohnt ist. Meine Oma hat noch 3 Kinder. Mein Opa ist vor einigen Jahren gestorben. Es ist dann eine Erbengemeinschaft aus meiner Oma, meiner Mutter und den damals noch 4 Brüdern meiner Mutter gebildet worden. 2 meiner Onkels sind schon verstorben. Also besteht die Erbengemeinschaft nun aus meiner Oma, meiner Mutter, 2 Brüder meiner Mutter, meiner Tante und ihren 2 Kindern. Nun meine Fragen. Muss ich von allen die Erlaubnis einholen, um bei meiner Oma auszubauen und einzuziehen? Und wenn ja, sollte ich es schriftlich machen? Müssen dann alle beteiligen Personen zustimmen? Oder reicht es, wenn meine Oma mir sagt, dass ich dort einziehen kann? Die Erbengemeinschaft hatte sich vor Jahren geeinigt das Haus zu verkaufen. Nun denkt meine Tante, dass ich mir das Haus "erschleichen" will und die Rechnung für den Ausbau der Erbengemeinschaft vorlegen will. Was ich aber auf keinen Fall machen werde. Das ich dort einziehen will, soll erst mal vorrübergehend sein. Will in meinem Elternhaus ausbauen. Nur das kann ich die nächsten 5-8 Jahre nicht machen.

Kann mir hier jemand ein paar Tipps geben, wie ich mich jetzt weiter verhalten soll?

Ich bedanke mich schon mal für Antworten

mfg Gerius

Erbe, Erbengemeinschaft

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