Mein Problem ist, daß meine "Zweitbank" ab nächstem Jahr Kontoführungsgebühren vorschreibt, wenn kein regelmäßiger Geldeingang, "insbesondere" Gehalt, vorliegt.
Wie ich schon geschrieben habe, handelt es sich um meine Zweitbank, bei der ich ursprünglich nur ein Konto eröffnet habe, um bei meiner "Erstbank" mein Gehaltskonto gebührenfrei zu führen.
Meine Erstbank bietet das Konto wiederum nur gebührenfrei an, wenn ein regelmäßiger bargeldloser Geldeingang erfolgt. Das hat, warum auch immer (habe Limit erreicht, Chef meint es sei bargeldlos, Bank sagt, es wäre Bareinzahlung, rechtzeitig war es meines Erachtens), mit meinem Gehalt nicht geklappt.
Somit habe ich das "Zweitkonto", welches ohne Bedingung gebührenfrei war, eröffnet, um eben selbst, durch hin- und herschieben eines bestimmten Betrages den "bargeldlosen" Geldeingang beim Erstkonto zu generieren.
Nun will aber meine Zweitbank mein Gehalt als regelmäßigen Geldeingang haben.
Das will ich nicht, da a) ich denke, das hat meine Bank nicht zu interessieren b) ich bereits bei meiner Erstbank damit Probleme hatte c) ich meinem Chef den bürokratischen Aufwand ersparen will und d) es bei der Erstbank mit ihm schon dubios war...
Und "insbesondere": Ein regelmäßiger Geldeingang liegt ja bereits durch meine Hin- und Herschiebere vor, kann die Bank da befehlen, daß es Gehalt sein muß?