die Bezeichnung "Einhand Messer" ist erstmal fragwürdig
karambitmesser...(ab 18 erlaubt)
unter 12 cm klingenläng und einschneidig (ab 18 erlaubt)
über 12 cm klingenlänge und doppelscheidig und klinge nach vorne und nicht seitlich(nicht erlaubt)
ich habe mein karambit(mit Fingerring) und ein Springmesser mal ganz legal vor über 50 jahren aufm Rummelplatz erworben ... aber bei mir lag es immer in der Schublade...habe das nie irgendwo hin genommen
komischerweise sollen obige Messer in einem geschlossenen Behälter mitgeführt werden dürfen...
naja... egal... niemand weiß hier...wie alt du bist bzw was für ein Messer das genau ist... und warum du das eigentlich besitzt...ich würde zu meiner Mutter ehrlich sein...lügen und Ausreden bringen da nix...
laß das Ding halt zuhause und pack das in eine abschließbare Box...
warum ich damals sowas gekauft habe von meinem damals knappen Taschengeld... kein Plan... halt Jugendflausen
liegt seit 50 Jahren in meiner Jugenderinnerungsbox rum...