Am Besten reparieren lassen und nicht melden.
Am dringensten braucht man einen Steuerberater. Aber Gewerbe gleich anmelden würde ich nicht. Wo kein Kläger ist kein Richter. Erst wenn ein Gewinn da ist.
Meine Info ist, dass man mit einem beeinträchtigem Kind so lange zahlen muss bis es selbsterhltungsfähig ist.
Nein darfst Du nicht. Außer Du sagst: Vater ist Dir ganz unbekannt. Es ist aber kein Verzicht in dem Sinne.
Ein Problem wäre es wenn die Eltern das nicht akzeptieren.
Will soll das gehen wenn er verstorben ist?
Ich glaube dass es bei Schichtdienst nicht geht. Nur mit wem tauschen.
Es ist nicht verboten. Wird ständig gemacht.
Sind keine Deutsche und bekommen eine Teilrente aus D (damals noch BRD). Man muss sie natürlich dort versteuern.
Keine Finanzfrage in dem Sinne.
Auch mein Problem, ich würde den Preis in die Behandlung integrieren und sie zur Probe herschenken. Wenn sie total harmlos sind.
Fragen werden sie schon denke ich. Aber vorher anrufen und herrichten lassen.
Geht nur mit Neuwahlen.
Kann nur für Österrreich sagen: verkauft man eine Immobilie nach 5 Jahren (ohne HWS) gibt es eine.
Es gibt in Österreich Gerüchte, wonach viele Reinigungskräfte es ohne Meldung tun, auch Politiker haben welche. Aber melden muss man.
1973, und Zigaretten vor 20 Jahren.
Die Leute die kein Geld haben können auch nichts versprechen. Meine waren nicht geizig, hatten nicht sehr wenig Geld bis meine Mutter wegen einer bipolaren Erkrankung Schulden machte. Dann war es aus mit Lustig.
Wenn Du den Job nicht willst, ja.
Miete sicher nicht , aber Gesundheitskosten z.B. Zahnersatz.
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