Zusammenfassende Meldung --> Berichtigung bei zuvoriger Nullmeldung?
Ich dachte in meine ZM kommt nichts --- > Nullmeldung. Diese soll man nicht abgeben, deshalb nicht getan. Jetzt tauchen doch 2 Umsätze auf und ich werde die ZM nachreichen. Sollte ich bei "berichtigte Meldung" ein Häkchen setzen, damit klar ist dass ich das nicht vergessen habe, sondern berichtige?
1 Antwort
Mit dem Kennzeichen Berichtigung kannst du gemeldete Beträge korrigieren, d.h. wieder auf 0 setzen und dann korrekt neu melden. Du hast aber keine Beträge gemeldet, also gibt es nichts zu korrigieren.
Unabhängig davon: Es ist die erste Meldung zu dem Sachverhalt, also ergibt das Setzen des Kennzeichens auch rein logisch schon keinen Sinn.