Wieviele "Kinderkrankheitstage" stehen mir in einer Lebensgemeinschaft zu?

2 Antworten

für die GKV bist Du alleinerziehend. Also max. 20 Tage.


Ich würde sagen, dass du 20 Tage bekommst. Solange du keine Vorteile (Ehegattensplitting etc) aus der Beziehung ziehen kannst, wird man dir auch nicht die "Vorteile" streitig machen können.

Da du nicht mit der Mutter zusammen lebest sollten dir weiterhin 20 Tage zustehen.