Wie bekomme ich an ein neues Garagentor?

3 Antworten

Zwei Möglichkeiten:

1) schriftlich auf das Problem hinweisen und ggf. die Miete kürzen, oder

2) ebenso nach schriftlichem Hinweis und Mahnung einen Handwerker beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen.

Ich denke in diesem Fall kannst du bestimmt eine Mietminderung geltend machen. Dann wird sich der Vermieter bestimmt einsichtiger zeigen.

Wie Binder schreibt, den Vermieter schriftlich auf den Mangel hinweisen und um sofortige Abhilfe ersuchen mit einer kurzen Fristsetzung - und dabei gleich Mietminderung ankündigen. Wenn dann nix passiert, die Stellplatzmiete bis auf 0 mindern. Von einem Reparaturauftrag an einen Handwerker, würde ich die Finger lassen, da das kaputte Garagentor nicht generell mieteinschränkend ist. Das könnte teuer werden. Geh lieber nach der durchgeführten Mietminderung zum Anwalt.