Rückerstattung zuviel gezahlter Sozialbeiträge aufgrund Prämienzahlung?

2 Antworten

"Auf diese Prämie habe ich nicht nur Steuerklasse 6 erhalten sondern auch alle Sozialabgaben in voller Höhe gezahlt."

Zieht eine Steuererklärung nicht wieder alles glatt???


Piron90 
Fragesteller
 14.05.2024, 19:09

Hallo Alarm67,

Das hoffe und vermute ich auch. Aber die wird erst 2025 fällig. Und laut Internet können zuviel gezahlte Beiträge nur innerhalb von 6 Monaten zurückgefordert werden. Daher wollte ich das früher klären. Nur um auf der sicheren Seite zu sein.

Aber danke für die Antwort :)

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DEr alte Arbeitgeber sollte die Gehaltsabrechnung korrigieren. Das ist wie eine doppelte Beschäftigung abzurechnen.

Bei Dir zum Vorteil, weil die Abgaben entfallen meistens eher zum Nachteil weil die Leute mit zwei beschäftigungen dadurch aus der Gleitzone herausfallen.

Der Alte Arbeitgeber muss bei der Eingabe der Daten dem Abrechnungsprogramm sagen, dass bereits für Dein Dein Gehalt Beiträge bei einem anderen Arbeitgeber erhoben werden.

Wenn die Löhne des alten Arbeitgebers bei einem Steuerberater, oder Lohndienstleister gemacht werden, müsste der das wissen. Vermutlich hat man es dem nicht gesagt und die haben vergessen zu fragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Piron90 
Fragesteller
 14.05.2024, 15:58

Hallo wfwbinder,

vielen Dank für deine Antwort. So würde ich das auch sehen. Das hab ich auch dem damaligen Arbeitgeber so mitgeteilt. Dieser meinte daraufhin, dass das so nicht zu rechnen sei und die Prämie quasi für das Jahr 2023 eingetragen wird. Hier war ich noch nicht über den BBGen und müsste deshalb die vollen Abzüge hinnehmen. Die Kommunikation gestaltet sich leider als schwierig.

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wfwbinder  14.05.2024, 16:09
@Piron90

Passt nicht, denn wenn er es als Betrag für 2023 abrechnet, müsste er die Abrechnung Dezember 2023 korrigieren udn dann würde Dein normales Gehalt mit der Prämie zusammengerechnet und somit zusätzlich nur der Betrag zwischen Deinem damaligen Brutto udn der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich belastet.

Was er behauptet, würde für Zahlungen gelten, die nachträglich für abgerechnete Monate zu leisten sind. Also z. B. es vergessen worden wäre eine Gehaltserhöhung abzurechnen und im Januar für 3 Moante je 500,- Euro nachgezahlt werden. Die sind so zu behandeln, als wären sie in den betreffenden Monaten abgerechnet.

Aber hier siehe Dein Sachverhalt:

"variabler Gehaltsanteil, der erst nach Bekanntgabe der Unternehmenskennzahlen ermittelbar ist"

Es ist somit erst fühestens im Januar zu berechnen udn abzurechnen, weil erst Gesamtumsatz Vorjahr udn/oder Gewinn ermittelt sind.

Das kann nicht wie das Dezembergehalt abgerechnet werden.

Im schlimmsten Fall wird es ein Fall für das Arbeitsgericht.

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