Könnte Kleinwüchsigkeit ein Grund für Erwerbsminderungsrente sein? Bin ich das mit knapp 1.40m?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo SieHau,

Sie schreiben:

Wäre Kleinwüchsigkeit ein Garant für die Erwerbsminderungsrente? Ich messe knapp 1.40 m - wäre das eine Chance um Rente zu bekommen? Im Rentenantrag den ich schon gestellt habe, war bisher nie nach der Größe gefragt. Danke für Euren Rat. Möchte so gern in Frührente gehen.<

Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuelle Broschüre der deutschen Rentenversicherung (Das Netz für alle Fälle) zum Thema Erwerbsminderung!

Der Link ist aus Sicherheitsgründen nicht gekürzt!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Wann und unter welchen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente für Sie in Frage kommt und was Sie als Erwerbsminderungsrentner beachten müssen, erfahren Sie in dieser Broschüre

Dort steht unter anderem:

Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Damit soll erreicht werden, dass Sie Ihren Lebensstandard nicht wesentlich einschränken müssen.

Schon als Berufsanfänger sind Sie im Falle eines Arbeitsunfalls vom ersten Arbeitstag an geschützt.

Der private Unfall ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach einem Jahr Beitragszahlung abgesichert.

Diesen Zeilen ist bereits in aller Deutlichkeit zu entnehmen, daß es bei der Gewährung der Erwerbsminderungsrente nicht darum geht, ob der Betroffene gerne in Frührente gehen will oder nicht, sondern einzig und allein darum, ob er überhaupt noch Leistungsfähig ist!

Wenn es nach Ihrer Vorstellung gehen müßte, dann müßte der Gesetzgeber auch für sehr große Personen Ausnahmen zulassen.

Dies ist aber unwahrscheinlich.

In Ihrem Fall sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit kurzschließen, dort Ihr Anliegen vortragen und ggf. nach einer beruflichen Umschulungsmaßnahme fragen.

Es gibt im Computerzeitalter sicherlich Arbeitsplätze, wo es nicht auf die Körpergröße, sondern auf das geistige Leistungsvermögen ankommt.

Das geistige Leistungsvermögen hat aber wiederum nichts mit der Körpergröße zu tun.

Fazit:

Die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist an knallharte Vorgaben geknüpft.

Von der Körpergröße ist dazu in der Literatur nichts zu lesen.

Grundsätzliche Voraussetzungen für den Leistungsbezug bei voller Ewerbsminderungsrente:

Das noch vorhandene Restleistungsvermögen muß auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5 Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sein.

Laut Rentenversicherung sind leichte Tätigkeiten:

Pförtner, Museusmwärter, Nachtportier,.....

Es gibt mittlerweile Urteile, wonach selbst eine attestierte Schwerbehinderung von 80 % und ggf. mehr zu einer Ablehnung des Rentenbegehrens führen kann, wenn nicht der glasklare Beweis erbracht wird, warum die Restleistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden abgesunken ist.

Wenn also Ihre Akten (Atteste, Gutachten, Diagnosen) diese Leistungsminderung nicht zweifelsfrei nachweisen, dann hat Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wenig Aussicht auf Erfolg!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

hallo, allein die Kleinwüchsigkeit ist sicherlich keine Indikation für eine Erwerbsminderungsrente. Da spielen weitere gesundheitliche Faktoren (bereits anerkannter GdB) Lebensalter, inwieweit das Arbeitsleben psychisch und physisch dadurch beeinträchtigt ist bzw. wird eine nicht unerhebliche Rolle. Gesundheitliche Faktoren verändern sich schließlich mit steigendem Lebensalter, dazu muss man nicht unbedingt sichtbar "schrumpfen". Ich würde einmal mit meinem Arzt darüber reden der deine Anamnese kennt. K.


hubkon  24.01.2012, 08:52

Hallo Gaenseliesel,

Sie schreiben:

Da spielen weitere gesundheitliche Faktoren (bereits anerkannter GdB) eine nicht unerhebliche Rolle <

Diese Aussage trifft leider so nicht zu!

Der Grad der Behinderung sagt überhaupt nichts darüber aus, in wieweit die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten, abgesunken ist.

Leichte Tätigkeiten = Pförtner, Museumswärter, Nachtportier........!

Ein interessantes Fallbeispiel hierzu finden Sie auf der Webseite "Unabhängige Rentenberatung" unter folgendem Link:

http://rente-rentenberater.de/20080908148/rente-artikel/gdb-von-80-und-keine-erwerbsminderungsrente

Beste Grüße

Konrad

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Gaenseliesel  24.01.2012, 20:21
@hubkon

Danke für den Hinweis, Konrad. Klar, der GdB allein sagt noch gar nichts ! Man wird eben durch dieses Forum nicht dümmer. Ist auch nicht unbedingt meine " Baustelle ", habe lediglich eigene Erfahrungen mit dem Versorgungsamt gesammelt . Deshalb war mein Tipp an die Fragestellerin, unbedingt den behandelnden Arzt konsultieren.

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Erwerbsminderungsrente gibt's wenn du aufgrund physischer oder psychischer Probleme nicht mehr in der Lage bist deinen Beruf auszuüben... Ich gehe mal davon aus, dass deine Größe für deinen Beruf keine Rolle spielt (oder bist du in den letzten Jahren geschrumpft?), daher klares Nein. Im Übrigen klingt "Möchte so gern in Frührente gehen." nicht unbedingt nach "Ich KANN nicht mehr arbeiten", sondern nach "Ich WILL nicht mehr arbeiten und mich lieber vom Steuerzahler durchfüttern lassen".