Kann ich im Nachhinein die Miete erhöhen, damit das Finanzamt die Werbungskosten anerkennt?

2 Antworten

Ich habe da große Bedenken.Eine Vertragsänderung für die Vergangenheit ist unter fremden dritten nicht durchsetzbar udn Du verstärkst damit den Eindruck, das die Vereinbarung überhaupt nciht erst gemeint war sondern nur aus persönlichen Gründen getroffen wurde.

Vermutlich wird man Dir § 42 Abgabenordnung entgegen halten:

Verträge die nur abgeschlossen werden um einen Steuervorteil zu erhalten, sind nichtig.

Warum wurde denn bei der Neuvermietung an den Freund der Tochter die Miete gesenkt? Weil die Vergleichsmieten in der Gegend geringer geworden sind, oder die Wohnung vorher lange leer stand? Oder aus persönliche Gründen? Im zweiten Fall hat das Finanzamt recht.

Schön wäre es! Einfach Miete nachzahlen lassen, vielleicht noch den Mietvertrag rückwirkend ändern und schon ist alles bestens.

Leider funktioniert das Steuerrecht nicht so. Anderes Recht nebenbei auch nicht.

Rückwirkend wird nichts mehr gehen. Allerdings solltest du - bin kein Experte mehr - die anteiligen Werbungskosten geltend machen können und du kannst den Vertrag so neu abschließen, dass das Finanzamt die Werbungskosten für die Zukunft anerkennt.