Ist der Verpflegungsmehraufwand nach 3-Monats-Frist Teil des steuerpflichtigen Bruttolohns?

3 Antworten

Das ist korrekt so, aber Du solltest Dich freuen, daß der Arbeitgeber überhaupt den Verpflegungsmehraufwand weiter bezahlt, denn viele Arbeitgeber hören damit nach drei Monaten auf.

Ist Verpflegungsmehraufwand nach 3-Monatsfrist steuerpflichtiger Bruttolohn?

Das ist es vorher auch schon, § 2 LStDV.

Nur hast du nach den drei Monaten keine Werbungskosten mehr, die das kompensieren.