Darf eine Bank Abrechnungen ausschließlich im Betreff einer Überweisung vornehmen?
Mancher hier wird sich an meine Fragen zum Nachlaß meiner im vergangenen Jahr verstorbenen Mutter erinnern.
Zum Abschluß der Nachlaßabwicklung gab es einen Vorgang den ich so noch nie erlebt habe und mich frage, ob das kaufmännisch und steuerrechtlich so in Ordnung ist.
Zum Nachlaß gehörte ein Anteil an einer Genossenschaftsbank. Mit dem Tode des Genossen endet dessen Mitgliedschaft an der Genossenschaft. Auszahlbar ist der Anteil an die Erben dann im Folgejahr im Anschluß an die Vertreterversammlung.
Erst auf Erinnerung hat die Bank die Auszahlung an uns Erben vorgenommen, inklusive der angefallenen Dividende.
Wir, die Erben, haben darüber lediglich Abrechnung erhalten durch den Betreff auf dem Überweisungsträger der da lautet:
"Auszahlung Dividende 2022 fur Geschaftsguthabenkonto XXXXXXXX Dividende 125,00 KapSt 31,25 SolZ 1,71 +Guthaben NL ".
Ist so eine papiersparende Abrechnung zulässig?
Genau genommen ist der Absender ja nur durch weitere Erkundigungen zu ermitteln, denn es fehlt insbesondere die Adressangabe.
3 Antworten
Ja das können die machen.
Es ist nicht elegant, nicht kundenfreundlichund auch nicht übersichtlich, aber es ist zulässig.
In diesem speziellen Fall könnte es noch zu einem kleinen Problem führen, denn die Daten über die abgezogene Kapitalertragsteuer werden ja bezogen auf die Steeur-ID Eurer verstorbenen Mutter gesendet.
Fall also Anteresse an einer Günstigerprüfung bestände, bräuchtet Ihr auf jeden Fall eine ordnugnsgemäße Abrechnung/Steuerbescheinigung.
Als Abrechnung meiner Meinubg nach ausreichend. Die Genossenschaft lann ja nur eigene Anteile ausgewählten, weswegen es durch den Absender klar ist.
Wobei einer steuerbescheinigung über die angeführten Kapitalerträge für das gesamte Jahr ja auch kommen sollte.
Dass eine Steuerbescheinigung folgt (wahrscheinlich erst nach Erinnerung wie alles bei dieser merkwürdigen Bank) will ich doch schwer hoffen. Ansonsten könnte nämlich der Eindruck entstehen, dass es sich bei der Auszahlung des Genossenschaftsanteils auch um Dividende handelt. Das ist mir bei einer ähnlichen Sache mal passiert und ich mußte dem Einstein des Finanzamts erst durch Einspruch das erklären was an sich jedes Kind hätte erkennen können.
Natürlich, die Bank ist doch nicht derjenige, die die Abrechnung erstellt, die Bank übermittelt nur das Geld und sie gibt das weiter, was die Genossenschaft eingetragen hat.
Für eine Abrechnung müsst ihr euch an die Genossenschaft wenden.
Da hast Du meine Frage leider mißverstanden. Der Betreff wurde von der Genossenschaftsbank so formuliert und nicht etwa von meiner Bank.
Im übrigen habe ich da versehentlich "Volksbank" geschrieben. Korrektur ist schon angemeldet. Gemeint war Genossenschaftsbank.
Günstiger wird es für mich nicht werden. Nur teurer, denn es ist ja kein Kirchensteuerabzug erfolgt.